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Tyto Alba
Hallo liebe Forenmitglieder,
meine Frau und ich (Enkel) stehen vor der glücklichen Situation in das denkmalgeschützte Haus meiner Großeltern mit einziehen zu können, ohne Miete. In diesem Zuge möchten wir gern ein paar Sanierungen und Umbauten vornehmen, z.B. Dachbodenausbau, Elektroinstallation, evtl. Energieeffizienz und allgemeine Renovierungen.
Fraglich ist nun die Eigentumssituation. Meinen Großeltern wurde geraten Eigentümer zu bleiben und uns ein Wohnrecht einzuräumen und zusätzlich ein testamentarisches Vorkaufsrecht einzutragen. Beides würde notariell (das lebenslange Wohnrecht evtl. auch im Grundbuch) abgewickelt werden. Im Erbfall müssten wir dann 2 Kinder auszahlen.
Fraglich ist nun nach welchem Wert die Auszahlung erfolgen sollte. Wir wollen nun den Verkehrswert ermitteln und diese Summe dritteln (1 Teil wir Schenkung) und die anderen 2 Drittel dann beziffert mit ins Testament aufnehmen, damit Jahre später jeder genau weiß, was auf ihn zukommt. Ist dieses Vorgehen ratsam?
Gibt es etwas, was wir bei Baufinanzierungen beachten müssen? Das Grundbuch ist unbelastet und dürfte von uns belastet werden.
Des Weiteren wollten wir gern die steuerlichen Vergünstigungen nutzen, sehen hier jedoch Probleme, da bei der KFW bzw. § 7i Einkommensteuergesetz immer vom Eigentümer gesprochen wird. Haben wir lediglich mit Wohnrecht die Möglichkeit steuerliche Vorteile zu nutzen?
Falls es hier Probleme gäbe, würden wir auch einen Kauf mit direkter Auszahlung der Kinder in Betracht ziehen, da die Grunderwerbsteuer nicht anfallen würden (Verwandte gerade Linie) und wir ebenfalls über Erbschaftssteuer u.ä. grübeln und diese größtmöglich vermeiden möchten. Wir sind eben keine Steuerexperten.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und entschuldigt die speziellen Fragen, es wäre nur schön wenn wir ein paar Tipps bekommen können. Besuche beim Steuerberater/Notar etc. können ja trotzdem noch folgen :D
VG
meine Frau und ich (Enkel) stehen vor der glücklichen Situation in das denkmalgeschützte Haus meiner Großeltern mit einziehen zu können, ohne Miete. In diesem Zuge möchten wir gern ein paar Sanierungen und Umbauten vornehmen, z.B. Dachbodenausbau, Elektroinstallation, evtl. Energieeffizienz und allgemeine Renovierungen.
Fraglich ist nun die Eigentumssituation. Meinen Großeltern wurde geraten Eigentümer zu bleiben und uns ein Wohnrecht einzuräumen und zusätzlich ein testamentarisches Vorkaufsrecht einzutragen. Beides würde notariell (das lebenslange Wohnrecht evtl. auch im Grundbuch) abgewickelt werden. Im Erbfall müssten wir dann 2 Kinder auszahlen.
Fraglich ist nun nach welchem Wert die Auszahlung erfolgen sollte. Wir wollen nun den Verkehrswert ermitteln und diese Summe dritteln (1 Teil wir Schenkung) und die anderen 2 Drittel dann beziffert mit ins Testament aufnehmen, damit Jahre später jeder genau weiß, was auf ihn zukommt. Ist dieses Vorgehen ratsam?
Gibt es etwas, was wir bei Baufinanzierungen beachten müssen? Das Grundbuch ist unbelastet und dürfte von uns belastet werden.
Des Weiteren wollten wir gern die steuerlichen Vergünstigungen nutzen, sehen hier jedoch Probleme, da bei der KFW bzw. § 7i Einkommensteuergesetz immer vom Eigentümer gesprochen wird. Haben wir lediglich mit Wohnrecht die Möglichkeit steuerliche Vorteile zu nutzen?
Falls es hier Probleme gäbe, würden wir auch einen Kauf mit direkter Auszahlung der Kinder in Betracht ziehen, da die Grunderwerbsteuer nicht anfallen würden (Verwandte gerade Linie) und wir ebenfalls über Erbschaftssteuer u.ä. grübeln und diese größtmöglich vermeiden möchten. Wir sind eben keine Steuerexperten.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und entschuldigt die speziellen Fragen, es wäre nur schön wenn wir ein paar Tipps bekommen können. Besuche beim Steuerberater/Notar etc. können ja trotzdem noch folgen :D
VG