Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll?

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Franzbrot

Franzbrot

Seit ca 8,5 Monaten werden wir immer wieder mit Nachforderungen beschäftigt.
- nach den ersten 2 Monaten und 25 Tagen fiel dem Bauamt auf dass auf Seite xy
die Hausnummer nicht auf dem Blatt steht. Alles gut, haben wir nachgereicht.
- Nach weiteren 2 Monaten und 14 Tagen fiel auf, das wir nicht angekreuzt haben dass das Grundstück bebaut ist. Was es jetzt zwar nicht mehr ist, aber zum Zeitpunkt des Bauantrages war.
- Danach fiel 2 Monate und x Tage später auf, dass das Nachbargebäude detaillierter dargestellt werden sollte.
- Nach 1 Monaten und 1 Tag fiel auf, dass es für die Baugenehmigung nötig ist, dass wir vom Statiker bestätigt bekommen, dass wir das Haus welches vorher da stand so abgerissen haben wie es der Statiker vorgeschlagen hat. Dafür sollten wir Fotos vom abgerissenen Haus machen….

Nun warten wir eigentlich nur darauf, dass in 1 Monat, kurz bevor drei Monate rum wären, wieder irgendwo ein Kreuz fehlt oder irgendwas anderes um die Frist wieder von vorne laufen zu lassen.
Versteht mich nicht falsch, der Bauantrag muss vollständig sein. Das verstehe ich (wobei mir unklar ist warum der Ablauf des Abrisses für die Baugenehmigung relevant ist…) und das ist auch ärgerlich dass diese Fehler sich eingeschlichen haben. Aber dass jedes Mal 2 Monate vergehen bis es auffällt oder relevant wird machts dann nochmal ärgerlicher.

Die Überlegung ist nun einen Anwalt zu rate zu ziehe , wobei die Gefahr vermutlich ist es sich komplett mit dem Bauamt zu verscherzen.
Aber ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Aber einem bestimmten Punkt sind mit der Wartezeit auch Bereitstellungszinsen zu zahlen und irgendwann, da haben wir noch etwas Zeit, Festpreisbindungen hinfällig.
Es scheint jedoch auch als gäbe es keinerlei Regelung dafür wie oft ein Bauamt diese Salamitaktik anwenden kann? Theoretisch können wir dieses Spiel also noch weitere 9 Monate spielen.

Hat jemand Erfahrung damit bei sowas auch mal Unterstützung durch einen Anwalt zu bekommen?
 
K a t j a

K a t j a

Wer genau hat denn den Bauantrag gestellt?
Wir haben auch schon erfolgreich eine Baugenehmigung erklagt. Allerdings lag bei uns eindeutig Untätigkeit vor. Es hat dann trotzdem 2 Jahre gedauert (was für uns glücklicherweise irrelevant war).
Ein Anwalt kann m.E. erst helfen, wenn tatsächlich gegen irgendwelche Paragraphen verstoßen wird. Ob das bei Euch der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.
Üblicherweise ist das beste Mittel für eine Baugenehmigung ein ortsansässiger Architekt, welcher schon mehrfach erfolgreich Baugenehmigungen durchgeboxt hat und die Leute vom Amt am besten mit Vornamen anspricht.
 
Y

ypg

Das tut mir sehr leid für Euch, aber ich denke, dass Ihr da irgendwie selbst Schuld seid.
Wer genau hat denn den Bauantrag gestellt
Das ist eine berechtigte Frage.
Es scheint ja ein 34er Gebiet zu sein, dann noch Altlasten drauf usw.
Müsste schon von den Begebenheiten ein Fachmann leisten, da ein Laie die Gebräuchlichkeiten beim Amt nicht kennt. Ist wie die Lohnsteuererklärung: wenn Du viele „Baustellen“, also Sonderausgaben hast statt Schlichtsachen, dann hast Du eventuell Geld verloren.
Die Überlegung ist nun einen Anwalt zu rate zu ziehe , wobei die Gefahr vermutlich ist es sich komplett mit dem Bauamt zu verscherzen.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass Ihr es Euch verscherzt.. Aber Erfolgschancen werdet ihr wohl nicht haben, da ja die im Bauantrag von Dir erwähnten Mängel denen in den Schoß fallen. Auch wenn sie zeitversetzt für uns nicht nachvollziehbar sind.
Es gibt aber zb für jeden Abschnitt, Statik, Form und Vorgaben, ggf. Umwelt eventuell einen eigenen Sachbearbeiter.
Aber einem bestimmten Punkt sind mit der Wartezeit auch Bereitstellungszinsen zu zahlen und irgendwann, da haben wir noch etwas Zeit, Festpreisbindungen hinfällig.
Ja, haben aber viele das Problem und ist völlig gängig. Man kann sich auf die Nice-to-have-Konditionen nicht so verlassen, dass man sie erst ab Hausbau oder erst zum Einzug nutzen kann wie man denkt. Man nutzt die Konditionen ab Vertragsunterschrift.
Jeder sollte Bereitstellungszinsen in seiner Kalkulation mit einberechnen, das gilt auch für eine Mietverlängerung bzw. Doppelbelastung.
Das ist natürlich blöd für den einzelnen, aber eben kein Einzelfall.
 
N

nordanney

haben wir nachgereicht.
das wir nicht angekreuzt
Wer ist eigentlich dieser ominöse "wir"? Da Ihr bestimmt nicht selbst vorlageberechtigt für einen Bauantrag seid, sollte ein Architekt derjenige sein, der sich um alles kümmert. Was sagt er dazu, dass er a) anscheinend seinen Job nicht versteht, da er noch nicht einmal einfache Kreuze setzen kann und b) warum es so lange dauert?
 
Franzbrot

Franzbrot

Was auch immer ominös sein mag: Wir sind meine Partnerin und ich im Falle der Kreuze und Bilder vom abgerissenen Haus, sowie der Hausnummer. Auch wenn wir das deiner Ansicht nach scheinbar nicht sein dürften. Haben wir gemacht weil es schneller so ging. Wir bekamen die Nachforderung, haben es angekreuzt und ausgefüllt und fertig.
Die Zeichnung des Nachbarhauses hat selbst redend die Architektin eingereicht.
Ich frag sie gleich morgen mal was sie eigentlich von ihrem Job versteht wenn sie noch nicht mal n Kreuz setzen kann. Danke dir, das ist eine gute Idee!
Es ist völlig egal was die dazu sagt dass es so lange dauert, weil das unser aktuelles Problem auch nicht löst. Ansonsten: Es wäre häufiger der Fall dass Bauämter so agieren, man erlebe das tagtäglich. (Warte jetzt auf einen Kommentar wo irgendeiner sagt „Na dann liegts am Architekten!!!“)

Bereitstellungszinsen sind einkalkuliert. Dennoch freut sich vermutlich keiner wenn es dann dazu kommt.
Der Antrag wurde von der Architektin des Bauunternehmens gestellt.

Was haben wir konkret selbst verschuldet?
Bei einem Beitrag ist der Architekt schuld und beim anderen sind wir es. Egal wer es nun verbockt hat: Die Schuldfrage löst das aktuelle Problem leider nicht.
 
K a t j a

K a t j a

Ich sehe hier vor allem das Problem, dass Ihr offenbar schon ohne Antrag angefangen habt zu bauen. Die Details kennen wir ja nicht. In meinem Kopf habe ich gerade das Bild einer unterkellerten Doppelhaushälfte, welche Ihr bis auf den Keller abgerissen habt. Dann wären die Nachforderungen berechtigt und die veränderten Verhältnisse selbst verschuldet. Aber auch bei einem freistehenden Einfamilienhaus - ohne Antrag losbauen schafft immer wieder neue Voraussetzungen, die dann wieder geprüft werden müssen.

Bis jetzt würde ich noch keinen bösen Willen oder Schlamperei vom Amt unterstellen. Bevor Ihr rechtliche Schritte erwägt, wäre ein klärendes Gespräch mit dem Amtsinhaber vermutlich besser. Manchmal hilft es, wenn die Frau mit dem Baby auf dem Arm um Hilfe bettelt oder einfach nur ein freundlicher Anruf, wo man erstmal über die letzten Fußballergebnisse schwatzt.
Schlecht beraten vom Bauunternehmen seid Ihr imho aber schon etwas. Für den Bauantrag braucht es ja erstmal keinen Kredit.
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2024
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