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xray107
Hallo zusammen,
wir planen derzeit den Neubau eines Einfamilienhaus in NRW und würden gerne die Einfriedung des Grundstücks (auch ggü. öffentlichen Verkehrsflächen) in Form eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 1,63 m vornehmen. Bei den öffentlichen Verkehrsfläche handelt es sich zum einen um einen Fußweg sowie eine Straße mit eingeschränkter Befarhbarkeit (Anwohner).
Uns ist bekannt, dass nach der Landesbauordnung eine Baugenehmigung hierfür notwendig ist und genau dazu hätte ich eine Frage:
In welcher "Güteklasse" muss diese Baugenehmigung vorgelegt werden?
D.h. muss der der genaue Zaunverlauf in einenLageplan eingezeichnet werden oder ist die Beschreibung in Textform (umlaufende Einfriedung mittels Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,63m) ausreichend?
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass uns der genaue Verlauf der Zauns an einer Stelle noch nicht bekannt ist daher noch Änderungen unterliegen kann.
Viele Grüße & Danke für Eure Hilfe
Hendrik
wir planen derzeit den Neubau eines Einfamilienhaus in NRW und würden gerne die Einfriedung des Grundstücks (auch ggü. öffentlichen Verkehrsflächen) in Form eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 1,63 m vornehmen. Bei den öffentlichen Verkehrsfläche handelt es sich zum einen um einen Fußweg sowie eine Straße mit eingeschränkter Befarhbarkeit (Anwohner).
Uns ist bekannt, dass nach der Landesbauordnung eine Baugenehmigung hierfür notwendig ist und genau dazu hätte ich eine Frage:
In welcher "Güteklasse" muss diese Baugenehmigung vorgelegt werden?
D.h. muss der der genaue Zaunverlauf in einenLageplan eingezeichnet werden oder ist die Beschreibung in Textform (umlaufende Einfriedung mittels Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,63m) ausreichend?
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass uns der genaue Verlauf der Zauns an einer Stelle noch nicht bekannt ist daher noch Änderungen unterliegen kann.
Viele Grüße & Danke für Eure Hilfe
Hendrik