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Manu0403
Hallo,
Wir haben 2017 ein Haus gebaut. Mit der Baufirma wurde besprochen das ein Carport in der Größe 9 x 4,50 gebaut wird in eigenleistung und grenzbebauung. Jetzt ist mir aufgefallen, das in der Baugenehmigung zwei Maße angegeben sind. Im Lageplan sind es 9x4,50 mit grenzbebauung und in der Zeichnung vom Grundriss sind es 3,50x9. Beides wurde bei der Baugenehmigung unterzeichnet und bewilligt. An welche Zeichnung sind wir jetzt gebunden, bzw was dürfen wir jetzt bauen ? 3,50 oder 4,50.das Haus wurde auch um 1,50 innerhalb der baugrenze verschoben so das auch ein carport von 6 m Breite möglich wäre, könnte man das einfach so machen?
Wir haben 2017 ein Haus gebaut. Mit der Baufirma wurde besprochen das ein Carport in der Größe 9 x 4,50 gebaut wird in eigenleistung und grenzbebauung. Jetzt ist mir aufgefallen, das in der Baugenehmigung zwei Maße angegeben sind. Im Lageplan sind es 9x4,50 mit grenzbebauung und in der Zeichnung vom Grundriss sind es 3,50x9. Beides wurde bei der Baugenehmigung unterzeichnet und bewilligt. An welche Zeichnung sind wir jetzt gebunden, bzw was dürfen wir jetzt bauen ? 3,50 oder 4,50.das Haus wurde auch um 1,50 innerhalb der baugrenze verschoben so das auch ein carport von 6 m Breite möglich wäre, könnte man das einfach so machen?