Tassimat
Ich kenne es so:Muss man den Architekten daher bereits vorab bezahlen, und die Gebühren für eine Baugenehigung überweisen, bevor überhaupt eine Baugenehmigung steht?
- Den Architekt zahlt man für die entsprechenden Leistungsphasen. Ich hatte mit Einreichung eine Abschlagsrechnung erhalten und gezahlt, den Rest habe ich gezahlt, nachdem der Antrag durch war (mehr hatte der Architekt auch nicht zu tun, da Sanierung). Frage ihn einfach, wann er welche Zahlungen erwartet.
- Mit der Baugenehmigung oder der Ablehnung kommt gleichzeitig die Rechnung.