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Escroda
bisschen spät. Jetzt kann die Behörde im gesetzlichen Rahmen so lange verzögern, dass sie gar nicht erst in die Verlegenheit kommt, dieses Jahr noch bescheiden zu müssen.wir beeilen uns
IMHO könnte sie gar nicht verweigern, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, die Grundstücke rechtmäßig im Kataster gebildet wurden und der Gemeinde gehören.Insofern wurde ja konkret noch keine BG verweigert
Das ist ja auch richtig. Aber unter den o.g. Voraussetzungen ist die Erschließung ja gesichert.aber sie haben im Prinzip gesagt, dass sie keine BG ausstellen, solange die Erschließung nicht gesichert ist.
Diese Interpretation halte ich für sehr gewagt und behaupte, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielte. Baubeginn ist klar, da kann die Gemeinde bis zur Fertigstellung blockieren, aber für die Baugenehmigung ist die Fertigstellung nicht erforderlich. Dann könnte ja in Baugebieten mit Baustraßen auch noch nicht genehmigt werden, geschweige denn, angefangen werden.Kann und wird bei Vergabe der Erschließung an einen Externen auch so interpretiert, dass die Erschließung erst gesichert ist, wenn sie auch tatsächlich fertig ist.
Dafür kann ich keine gesetzliche Grundlage erkennen, es sei denn, ein Vorhabenträger entwickelt und der städtebauliche Vertrag sieht keine Sicherheitsleistung vor oder diese wurde noch nicht gezahlt.aber regelmäßig muss sowohl die vertragliche Seite wie auch die tatsächliche Umsetzung abgehakt sein, bevor Baugenehmigungen erteilt werden.