S
stefan82
Hallo Zusammen,
wir haben eventuell ein Baugrundstück gefunden.
Was uns allerdings noch umtreibt, ist die Tatsache, dass es sich um ein Baugrundstück handelt, das nur über einen Privatweg mit geteiltem Wegerecht mit dem Nachbarn zugänglich ist. Jeder (wir haben Grundstück 12) und der der Eigentümer von Grundstück 10 wird jeweils 2m der Auffahrt kaufen. Allerdings ist diese zu schmal, so dass ein gegenseitiges Wegerecht eingeräumt werden soll.
Aussage vom Vermittler der Grundstücke:
Es wird ein gemeinsames Nutzungsrecht geben da 2m zu schmal sind und eine Auffahrt breiter sein muss. Die Überwegung wird im Grundbuch gesichert und ist Teil des Kaufvertrags.
Anbei ein Ausschnitt vom Vermessungsplan. Habt ihr Bedenken oder ist sowas gängige Praxis?
wir haben eventuell ein Baugrundstück gefunden.
Was uns allerdings noch umtreibt, ist die Tatsache, dass es sich um ein Baugrundstück handelt, das nur über einen Privatweg mit geteiltem Wegerecht mit dem Nachbarn zugänglich ist. Jeder (wir haben Grundstück 12) und der der Eigentümer von Grundstück 10 wird jeweils 2m der Auffahrt kaufen. Allerdings ist diese zu schmal, so dass ein gegenseitiges Wegerecht eingeräumt werden soll.
Aussage vom Vermittler der Grundstücke:
Es wird ein gemeinsames Nutzungsrecht geben da 2m zu schmal sind und eine Auffahrt breiter sein muss. Die Überwegung wird im Grundbuch gesichert und ist Teil des Kaufvertrags.
Anbei ein Ausschnitt vom Vermessungsplan. Habt ihr Bedenken oder ist sowas gängige Praxis?