Bauherren Rechtsschutzversicherung - Bauvertrag unterschreiben

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moHouse

moHouse

Ich denke aber ein großer Versicherer wie die ÖRAG hat durch seine Rechtsabteilung diese "Selektion" prüfen lassen. Letztlich müssen sie niemanden versichern und davon machen sie augenscheinlich auch gebrauch.
Woher kommt denn diese Gläubigkeit an die 100%ige Rechtskonformität großer Firmen?!

VW war auch der Meinung, keine Entschädigungen zählen zu müssen und vollkommen im Recht zu sein.
Bausparkassen waren der Meinung ein Kontoführungsentgelt verlange zu dürfen.

Nur um mal 2 Bespiele zu nennen, bei denen Verbraucherzentralen erfolgreich Musterfestellungsklagen vor Gericht gewonnen haben.

Ohne jetzt auf die ÖRAG einzugehen.
Aber das Argument "das ist so ne große Versicherung. Die haben viele Anwälte. Die machen sicher alles richtig" ist in meinen Augen kein Argument.
 
D

darksun

Du kannst doch den Versuch, unbestraft mit einer versteckten und nicht erlaubten Abschaltung der Abgasreinung durchzukommen,
mit einer offenen Regelung, welche Voraussetzung zum Abschluss einer BH RV notwendig ist, gleichsetzen ...

Eine PHB nimmt dich zB als Neukunde nicht auf, wenn du in den letzten Jahren woanders PHV Schäden gemeldet hattest ... ist das auch verboten?
Eine VS kann nun mal (in definiertem Rahmen) Bedingungen festlegen.
 
moHouse

moHouse

Du kannst doch den Versuch, unbestraft mit einer versteckten und nicht erlaubten Abschaltung der Abgasreinung durchzukommen,
mit einer offenen Regelung, welche Voraussetzung zum Abschluss einer BH RV notwendig ist, gleichsetzen ...

Eine PHB nimmt dich zB als Neukunde nicht auf, wenn du in den letzten Jahren woanders PHV Schäden gemeldet hattest ... ist das auch verboten?
Eine VS kann nun mal (in definiertem Rahmen) Bedingungen festlegen.
Die Anwälte von VW waren NACH Aufdeckung des Diesel-Skandals der Meinung keine Entschädigungen zahlen zu müssen.
Die Anwälte der Bausparkassen waren der Meinung Kontoführungsentgelte verlangen zu dürfen.
Sparkassen waren der festen Überzeugung, dass ihre Regelungen bei der Anpassung von Zinssätzen bei Prämiensparverträgen juristisch korrekt sind.
Etc. Pp.

Nochmal: ich möchte mit den Beispielen nicht beweisen, dass die ÖRAG hier nicht gesetzeskonform handelt.
Es geht mir darum, dass das Argument "das ist ein Unternehmen mit vielen Anwälten. Die wissen was sie tun" einfach nicht viel wert ist.

Macht die Verbraucherzentralen zu. Zieht alle Musterfestellungsklagen zurück. Alle großen Unternehmen arbeiten 100% gesetzeskonform. Die haben schließlich Anwälte.
 
A

Allthewayup

Woher kommt denn diese Gläubigkeit an die 100%ige Rechtskonformität großer Firmen?!

VW war auch der Meinung, keine Entschädigungen zählen zu müssen und vollkommen im Recht zu sein.
Bausparkassen waren der Meinung ein Kontoführungsentgelt verlange zu dürfen.

Nur um mal 2 Bespiele zu nennen, bei denen Verbraucherzentralen erfolgreich Musterfestellungsklagen vor Gericht gewonnen haben.

Ohne jetzt auf die ÖRAG einzugehen.
Aber das Argument "das ist so ne große Versicherung. Die haben viele Anwälte. Die machen sicher alles richtig" ist in meinen Augen kein Argument.
Warum ich dir hier nicht zustimme ist, dass bei all deinen Beispielen die Betroffenen bereits Kunde sind/waren, bzw. es um finanzielle Schäden/Mehrbelastungen geht.
Bei der ÖRAG geht es darum ob du überhaupt Kunde wirst. Das ist was völlig anderes. Du hast halt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Vertrag mit der ÖRAG. Was soll da der Verbraucherschutz machen? Klagen auf was? Das „noch nicht Verbraucher“ keinen Vertrag erhalten?

Das alle große Unternehmen rechtetechnisch prinzipiell immer einwandfrei unterwegs sind nur weil sie eine Rechtsabteilung haben, habe ich so nicht gesagt. Was ich gesagt habe bezog sich explizit auf die ÖRAG und deren Vorgehensweise bei der Vergabe von Verträgen. Und ich sehe darin auch keine Verletzung von Rechten. Es nimmt ja auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht jeden und das sogar meist weil ein Handicap vorliegt oder das Risiko unkalkulierbar ist. Müssten da die Verbraucherzentralen nicht auch Sturm laufen?
 
moHouse

moHouse

Nö...da liegst du falsch.
Das Ziel im Einzelfall ist nicht, dass man auf Vertragsschluss klagt. Das Ziel ist den zusätzlich abgeschlossenen Vertrag als nichtig anzusehen.
Verbraucherzentralen würden eine Musterfestellungsklage einreichen mit dem Ziel, dass sich Einzelfälle auf das Urteil dieses Verfahrens beziehen können und so eine hohe Gewinnwahrscheinlichkeot haben bzw. gar nicht erst klagen müssen.
Was wiederrum dazu führt, dass Unternehmen ihre Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ändern.

Im Immobiliendarlehensbereich hat der Gesetzgeber das sogar mit §492a im Baugesetzbuch fest gehalten. Abs 1 S.1 a.a.O. dürfte es nach deiner Logik nicht geben. Schließlich kann der Darlehensgeber doch frei entscheiden wem er ein Darlehen gibt.
Die Rechtsfolge ist hier in Abs. 2 dargestellt. (Siehe meine angestrebte Folge oben).

Ich bin keine Experte auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Es ist gut möglich, dass ich falsch liege und es rechtlich einwandfrei ist. Das habe ich oben bereits geschrieben. Ich bin nur auf eure Kausalkette eingegangen.


Damit ist jetzt aber auch gut.
 
A

Allthewayup

Ich sehe noch immer größere Unterschiede zum Sachverhalt der ÖRAG in Bezug auf §492a weshalb ich den Paragrafen samt Absatz nicht als Referenz sehen würde. Aber ja Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel da hast du zweifelsfrei Recht :-)

Diese „Zwangskopplungen“ finden sich aber in sehr vielen Geschäftsmodellen wieder.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Versicherungen beim Hausbau gibt es 152 Themen mit insgesamt 2023 Beiträgen


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