Ein Architekt ist "mehr" als ein Bauingenieur: das Haus soll ja hoffentlich mehr als nur "nicht einstürzen", sondern z.B. auch noch eine kluge Raumanordnung und ausgewogene Proportionen haben.
Für eine Genehmigungsplanung braucht es einen Vorlageberechtigten (Architekten). Es gibt im übrigen auch Büros mit kombinierten "Architekten und Ingenieuren" - das hat aber auch berufs- / gewerberechtliche Gründe.
Der Architekt schuldet eine "genehmigungsfähige Planung", d.h. er muß am Plan so lange werkeln, bis ein Stempel darauf kann. Berufshaftpflichtige Unterschiede kann ich Dir nicht sagen.
Es ist jedenfalls ein verbreiteter Irrglaube, ein Einfamilienhaus sei wenig anspruchsvoll, und wenn die Bauherren eigene Vorstellungen beisteuern würden, bräuchte es den auch gestalterisch sachverständigen Planer nicht; sondern dann genüge doch eigentlich auch gleich ein Bauzeichner, der könne ja ebenso routiniert mit einem Bleistift an einem Lineal entlangfahren.
Der Architekt muß sich auch mit Normen und Fragen für Bautechnik auskennen, umgekehrt der Bauingenieur jedoch nicht mit Planung über den Konstruktionsaspekt hinaus, oder gar mit Gestaltung.