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Eierpiepe
Hallo zusammen,
folgendes Anliegen:
Ich bin 3-facher Familienvater und gerade in einer wirklich schlimmen Situation.
Meine Mutter hat Krebs im Endstadium, Lebenserwartung laut Ärzte maximal 12 Monate.
Sie besitzt eine bezahlte Eigentumswohnung, die ich und mein Bruder dann logischerweise erben würden.
Wir besitzen noch kein Eigentum, es wäre also meine erste Immobilie.
Ich habe mir allerdings ganz frisch ein Grundstück gekauft und werde jetzt intensiv nach einem Bauträger suchen um das Bauvorhaben so schnell wie möglich zu realisieren.
Jetzt zu meiner Frage, nehmen wir an meine Mutter würde vor dem Bau bzw. Baugenehmigung das Zeitliche segnen, dann besitze ich ja durch die Erbschaft auf dem Blattpapier eine Immobilie und würde somit den Anspruch auf das Baukindergeld verlieren? Richtig?
Ich könnte in dem Fall ja nur das Erbe ausschlagen und meinem Bruder die Wohnung als alleiniger Erbe hinterlassen, um die Förderung des Baukindergeldes zu erhalten...wenn ich das richtig sehe?!
Mein Verhältnis zu meinem Bruder ist gut, ich könnte auch ihm das Erbe überlassen und mich danach wieder ins Grundbuch eintragen lassen?! Man hat aber schon ein mulmiges Gefühl, da die Eigentumswohnung locker 230k Wert sein dürfte.
Und ich dann rein rechtlich null Anspruch auf die Wohnung habe, wenn ich das Erbe ausschlage...
Was würdet ihr tun?
Was würdet ihr tun?
folgendes Anliegen:
Ich bin 3-facher Familienvater und gerade in einer wirklich schlimmen Situation.
Meine Mutter hat Krebs im Endstadium, Lebenserwartung laut Ärzte maximal 12 Monate.
Sie besitzt eine bezahlte Eigentumswohnung, die ich und mein Bruder dann logischerweise erben würden.
Wir besitzen noch kein Eigentum, es wäre also meine erste Immobilie.
Ich habe mir allerdings ganz frisch ein Grundstück gekauft und werde jetzt intensiv nach einem Bauträger suchen um das Bauvorhaben so schnell wie möglich zu realisieren.
Jetzt zu meiner Frage, nehmen wir an meine Mutter würde vor dem Bau bzw. Baugenehmigung das Zeitliche segnen, dann besitze ich ja durch die Erbschaft auf dem Blattpapier eine Immobilie und würde somit den Anspruch auf das Baukindergeld verlieren? Richtig?
Ich könnte in dem Fall ja nur das Erbe ausschlagen und meinem Bruder die Wohnung als alleiniger Erbe hinterlassen, um die Förderung des Baukindergeldes zu erhalten...wenn ich das richtig sehe?!
Mein Verhältnis zu meinem Bruder ist gut, ich könnte auch ihm das Erbe überlassen und mich danach wieder ins Grundbuch eintragen lassen?! Man hat aber schon ein mulmiges Gefühl, da die Eigentumswohnung locker 230k Wert sein dürfte.
Und ich dann rein rechtlich null Anspruch auf die Wohnung habe, wenn ich das Erbe ausschlage...
Was würdet ihr tun?
Was würdet ihr tun?