Tassimat
Och die Diskussion hatten wir doch x mal...
Stellt doch einfach den Antrag und gut. Mit Glück geht es durch, wenn nicht ist es doch auch nicht schlimm.
Stellt doch einfach den Antrag und gut. Mit Glück geht es durch, wenn nicht ist es doch auch nicht schlimm.
Zu diesem Fall könnte man folgenden Paragraphen heranziehen:Und wo steht da, dass man nicht gefördert wird, wenn man vom Onkel kauft?
Technisch gesehen war ein Haushaltmitglied Teil der Erbengemeinschaft. So... und wie regelt man sowas nun? Natürlich nicht nach "Nasenfaktor" sondern durch eine Ergänzung der Ausführungsbestimmungen. Wie die aktuell sind? Unbekannt, da diese ganzen Fälle in der Schwebe zu sein scheinen. Ansonsten gäbe es schöne Erfahrungsberichte, das es geklappt hätte.KfW Merkblatt schrieb:Nicht gefördert werden
- der Erwerb von Wohneigentum, dasbereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.