H
Hermaba
Hallo zusammen,
irgendwie werde ich bei meiner Suche im Internet nicht schlauer und dachte ich wende mich nun einfach mal an euch. Wir beziehen voraussichtlich zum 01.09.2021 unser Haus. Die Baugenehmigung dafür haben wir am 13.04.2020 erhalten. Unser durchschnittliches Haushaltseinkommen laut Steuerbescheide in den Jahren 2019 und 2018 liegt knapp über den 90.000. Die Frage die sich mir stellt ist, wenn wir den Antrag erst im Jahr 2022 stellen würden, gilt dann das Haushaltseinkommen der Jahre 2020 und 2019 oder ist der Zeitpunkt des Einzugs relevant?
Viele Grüße
Hemaba
irgendwie werde ich bei meiner Suche im Internet nicht schlauer und dachte ich wende mich nun einfach mal an euch. Wir beziehen voraussichtlich zum 01.09.2021 unser Haus. Die Baugenehmigung dafür haben wir am 13.04.2020 erhalten. Unser durchschnittliches Haushaltseinkommen laut Steuerbescheide in den Jahren 2019 und 2018 liegt knapp über den 90.000. Die Frage die sich mir stellt ist, wenn wir den Antrag erst im Jahr 2022 stellen würden, gilt dann das Haushaltseinkommen der Jahre 2020 und 2019 oder ist der Zeitpunkt des Einzugs relevant?
Viele Grüße
Hemaba