Z
Zenjamino
Hallo zusammen,
Wir erwarten diesen Monat unsere Baugenehmigung (derzeit ein Kind , aufgrund von 1k zu viel Verdienst nicht BKG berechtigt). Das Haus wird im November gestellt (Fertighaus) und dann haben wir 2 Kinder (Geburt aller Voraussicht im August) und sind nun auch BKG berechtigt.
Ich würde uns dann direkt auf der Adresse melden, auch wenn noch einige Dinge nicht fertig sind. Ist dies möglich oder rechtlich kritisch, da wir wohl erst 3 Monate später einziehen werden?
Noch eine Frage, ob für die Berechtigung des BKG das Datum der Baugenehmigung oder die der Anmeldung gilt? Zusätzlich die Frage ob der Einzug bzw. Anmeldung zwangsläufig bis Ende des Jahres erfolgen muss um berechtigt zu sein.
Leider habe ich im Internet keine echten Antworten gefunden.
Danke Euch schon einmal.
Gruß
Zenjamino
Wir erwarten diesen Monat unsere Baugenehmigung (derzeit ein Kind , aufgrund von 1k zu viel Verdienst nicht BKG berechtigt). Das Haus wird im November gestellt (Fertighaus) und dann haben wir 2 Kinder (Geburt aller Voraussicht im August) und sind nun auch BKG berechtigt.
Ich würde uns dann direkt auf der Adresse melden, auch wenn noch einige Dinge nicht fertig sind. Ist dies möglich oder rechtlich kritisch, da wir wohl erst 3 Monate später einziehen werden?
Noch eine Frage, ob für die Berechtigung des BKG das Datum der Baugenehmigung oder die der Anmeldung gilt? Zusätzlich die Frage ob der Einzug bzw. Anmeldung zwangsläufig bis Ende des Jahres erfolgen muss um berechtigt zu sein.
Leider habe ich im Internet keine echten Antworten gefunden.
Danke Euch schon einmal.
Gruß
Zenjamino