Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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bowbow91

Und jetzt stell dir mal, vor du hast einen Grund (Scheidung, beruflicher Umzug, Bauprojekt wird zu teuer und deswegen die Reißleine gezogen...)nach kurzer Zeit verkaufen zu müssen. Das nenne ich dann mal eine satte Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank: 3,92% zu 30 Jahren.....uih uhi uih:eek:
Die Entschädigung berechnet sich immer nur aus 10 Jahren. Und es wird nicht direkt der Zins in Rechnung gestellt sondern die Differenz zu Pfandbirefen/Anleihen (Aktiv-Passiv-Methode). Der genaue Zins spielt daher nur eine indirekte Rolle. Wenn du zu 0,5% abgeschlossen hättest würde es auch teuer werden wenn Bundesanleihen z.B. tief im Minus datieren.


Kann es dann im Umkehrschluss auch passieren, dass überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, weil die Renditen in der Zwischenzeit so gestiegen sind? Ist ja in den letzten Monaten der Fall gewesen und wird ja wahrscheinlich auch erstmal noch so weiter gehen ... Abgesehen natürlich von Bearbeitungsgebühren und Ähnlichem ...
Im Besten Fall kommt man wohl mit Bearbeitungsgebühren davon. Die aktuellen Pfandbriefsätze übersteigen den letztjährigen Baufinanzierung Zins teils deutlich.
 
Tassimat

Tassimat

Die letzten 2-3 Jahren waren eine krasse Ausnahme und die Inflation zwingt zu steigenden Zinsen. Wer die letzten 2-3 Jahre so dumm war die Niedrigstzinsen nicht für 20-30 Jahre festzuschreiben, wird sich noch wundern bei den aufgenommenen Darlehenssummen.
Ganz und garnicht. In Japan ist diese Niedrigzinsphase seid mehr als 20 Jahren total normal. Da steigt garnichts.
Also warum sollte man automtisch annehmen, bei uns könne es nur 2-3 Jahre anhalten?
 
B

Benutzer200

Kann es dann im Umkehrschluss auch passieren, dass überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, weil die Renditen in der Zwischenzeit so gestiegen sind? Ist ja in den letzten Monaten der Fall gewesen und wird ja wahrscheinlich auch erstmal noch so weiter gehen ...
Ja natürlich. Eine VE fällt nicht zwingend an. Diese soll ja nur den Schaden der Bank ausgleichen. Wenn das zurückgezahlte Geld besser als in Deinem Kredit angelegt werden kann, hat die Bank keinen Schaden. Zur Berechnung gibt es ein überall identisches Verfahren.

Anmerkung: Das gilt nur bei Verkauf der Immobilie. Wenn Du nur einfach so zurückzahlen möchtest, kann die Bank dies a) verweigern oder b) nach billigem Ermessen eine Entschädigung berechnen.

Bei meinem vorletzten Arbeitgeber haben wir tatsächlich sogar Guthaben an Kunden ausgezahlt. Wie das heute gehändelt wird, weiß ich nicht.
 
H

HansDampf88

Ja natürlich. Eine VE fällt nicht zwingend an. Diese soll ja nur den Schaden der Bank ausgleichen. Wenn das zurückgezahlte Geld besser als in Deinem Kredit angelegt werden kann, hat die Bank keinen Schaden. Zur Berechnung gibt es ein überall identisches Verfahren.

Anmerkung: Das gilt nur bei Verkauf der Immobilie. Wenn Du nur einfach so zurückzahlen möchtest, kann die Bank dies a) verweigern oder b) nach billigem Ermessen eine Entschädigung berechnen.

Bei meinem vorletzten Arbeitgeber haben wir tatsächlich sogar Guthaben an Kunden ausgezahlt. Wie das heute gehändelt wird, weiß ich nicht.
Aber ist doch in der Praxis wahrscheinlich durch Kulanz regelbar, oder nicht? Ich meine, wenn die Bank ihren Schaden ja ersetzt bekommt ... warum dem Kreditnehmer Steine in den Weg legen?
 
B

Benutzer200

Aber ist doch in der Praxis wahrscheinlich durch Kulanz regelbar, oder nicht? Ich meine, wenn die Bank ihren Schaden ja ersetzt bekommt ... warum dem Kreditnehmer Steine in den Weg legen?
Ja klar, in der Regel kein Problem. Wenn der Berater aber ein schlechtes Wochenende hatte und er Dich persönlich einfach doof findet, kann er auch rechtlich sauber nein sagen. Die Fälle kommen aber so gut wie nie vor.
 
face26

face26

Aber ist doch in der Praxis wahrscheinlich durch Kulanz regelbar, oder nicht? Ich meine, wenn die Bank ihren Schaden ja ersetzt bekommt ... warum dem Kreditnehmer Steine in den Weg legen?

Gibt genug Banken die grundsätzlich nur bei Verkauf o.ä. das zulassen. Da kann sich der Berater auf den Kopf stellen und es wird nicht gemacht. (Außer in den bekannten Fällen)
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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