Baukran des Nachbarn versperrt Zufahrt zu unserem Grundstück

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cuddee

cuddee

Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage ... Nun sind wir ganz happy, dass wir endlich den roten Punkt haben und laut Bauträger kann es auch Anfang des kommenden Jahres gleich losgehen. Am Wochenende waren wir nochmals auf unserem Grundstück und da kam der Schreck: Der Kran des Nachbarn (+ Bauwagen, Dixi-Klo) versperrt komplett die Zufahrt, was es unmöglich macht, mit irgendwelchen Baufahrzeugen, auf das Grundstück zu kommen, geschweige denn, dass Platz für unseren eigenen Kran wäre.
Wir haben bereits mit dem Bauträger des Nachbarn telefoniert und der meinte, dass sie wohl damit gerechnet hätten, dass es bei uns noch eine Weile dauert, bis wir mit dem Bau beginnen. Angeblich hat er auch eine Genehmigung für den Kran.
Bis der Rohbau des Nachbarn steht, sollen wir nun also bis Mitte Februar warten, denn vorher kommen wir sowieso nicht aufs Grundstück.

Darf er das denn? Wir wurden vorher nicht einmal informiert. Mit dem Nachbarn haben wir auch schon geredet, der meinte, wir sollen uns am besten gleich an seinen Bauträger wenden, was wir ja getan haben.

Danke für Eure Antworten!
 
W

Watcher78

Ist die Frage jetzt ernst gemeint? Das ist euer Grundstück oder nicht? Ich würde den anderen Bauträger mitteilen das er Zeit hat bis eurer Baubeginn startet seine Sachen vom Grundstück zu entfernen und gut ist. Im Moment steht auch z.B der Bagger von unserem Nachbarn auf unserem Grundstück. Im Moment habe ich kein Problem damit. Sollten wir einen Termin für den Beginn haben so werde ich ihm das mittelein das er bis dahin unser Grundstück frei hält.
 
cuddee

cuddee

Hallo Watcher,

der Kran steht ja nicht auf unserem Grundstück, sondern lediglich davor auf dem Gehweg. Leider blockiert er dadurch eben unsere Zufahrt. Wenn er den Kran 10 Meter nach rechts verschieben würde, wäre das auch kein Problem mehr ... Nur sagt er eben, er hätte ne Sondergenehmigung, darum müssen wir warten, bis der Rohbau des Nachbarn steht und der Kran verschwunden ist.
 
B

Bauexperte

Mach die Pferde nicht scheu und rede zunächst mit Deinem GU, wann er gedenkt, mit den Tiefbauarbeiten anfangen zu können. Liegt dessen Prognose vor Februar, bitte dessen Bauleiter (BL) auf "kleinem" Dienstweg mit dem BL des Nachbarn zu sprechen. Nutzt dies nichts und auch Dein BU kommt nicht weiter, schriftlich zur sofortigen Freimachung "Deines" Grundstückes auffordern.


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo Watcher,

der Kran steht ja nicht auf unserem Grundstück, sondern lediglich davor auf dem Gehweg. Leider blockiert er dadurch eben unsere Zufahrt. Wenn er den Kran 10 Meter nach rechts verschieben würde, wäre das auch kein Problem mehr ... Nur sagt er eben, er hätte ne Sondergenehmigung, darum müssen wir warten, bis der Rohbau des Nachbarn steht und der Kran verschwunden ist.
Diese "Sondergenehmigung" umfasst sicher nicht die Blockierung der Zufahrt Deines Grundstückes.


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
W

Watcher78

upps wo ist mein Text hin ;( mh. Sorry hatte ich falsch gelesen gehabt, dennoch denke ich das nicht wirklich so einfach machbar.

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Zur besseren Verständlichkeit der Antworten hab ich deine Löschung des Textes rückgängig gemacht.

Gruß Musketier
 
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Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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