K
Kingkalle
Hallo Damen und Herren,
Vlt kann einer helfen, mal angenommen Mann A. Hat ein Grundstück geerbt dieses Grundstück ist aber nicht erschloßen es stellt sich herraus das dies zur Land und Forstwirtschaftlichen zwecken genutzt wird bzw. Das Grundstück als solches besteht, Und die Stadt schon vor 2 jahren das interesse bei dem vorbesitzer hatte ein bebauungsplan zu erstellen, der vor besitzer hörte aber nix mehr von der Gemeinde. Mann A. Beschließt sich bei der Stadt zu melden um nach zu forschen was mit dem Grundstück sei ob es die möglichkeit gebe einen Antrag zustellen für einen Bebauungsplan da dies ja zum Bauen erschlossen sein muss. Daraufhin schilderte er alles dem Beamten, der Beamten sagte daraufhin "das die das Prüfen und er sich noch an dem gleichen Tag melden würde" ,dies tat er dann auch und sagte zu Mann A. "Wir von der Gemeinde hätten auch schon Interesse an dem vorhaben bzw. Grundstück und auch das interesse mit ihnen dies zu erschließen da wir ein Neubaugebiet daraus machen wollen" soweit so gut doch da gibt es einen Hacken den die meinten weiterhin zu Mann A. "Wir würden diesen in die wege leiten doch die erschließung könne bis zu einem Jahr dauern! ,da wir bereits ein großes Projekt angefangen haben an einer anderen stelle" jetzt meine Frage dazu "sollte Mann A. sich dieses schriftlich geben lassen ? Und falls er dies auch bekommt könnte er in so einem fall die erschließung schneller durch bekommen wenn er klagt mit einem Anwalt ? Schließlich hatte die Gemeinde doch schon vor 2 jahren solch ein vorhaben vor und müsste ja dann auch von dem Mann A. Die berchetigung bekommen und nicht andersherum. Müsste Mann A. Extra auf die Stadt warten bis sie das Projekt 1. zu Ende geplant habe ? Nur weil sie versäumt habe damals dieses Bauvorhaben zum Neubaugebiet zu erschließen ??
Wie könnte man ihm sonst noch helfen????
Mit Freundlichen grüßen.
Vlt kann einer helfen, mal angenommen Mann A. Hat ein Grundstück geerbt dieses Grundstück ist aber nicht erschloßen es stellt sich herraus das dies zur Land und Forstwirtschaftlichen zwecken genutzt wird bzw. Das Grundstück als solches besteht, Und die Stadt schon vor 2 jahren das interesse bei dem vorbesitzer hatte ein bebauungsplan zu erstellen, der vor besitzer hörte aber nix mehr von der Gemeinde. Mann A. Beschließt sich bei der Stadt zu melden um nach zu forschen was mit dem Grundstück sei ob es die möglichkeit gebe einen Antrag zustellen für einen Bebauungsplan da dies ja zum Bauen erschlossen sein muss. Daraufhin schilderte er alles dem Beamten, der Beamten sagte daraufhin "das die das Prüfen und er sich noch an dem gleichen Tag melden würde" ,dies tat er dann auch und sagte zu Mann A. "Wir von der Gemeinde hätten auch schon Interesse an dem vorhaben bzw. Grundstück und auch das interesse mit ihnen dies zu erschließen da wir ein Neubaugebiet daraus machen wollen" soweit so gut doch da gibt es einen Hacken den die meinten weiterhin zu Mann A. "Wir würden diesen in die wege leiten doch die erschließung könne bis zu einem Jahr dauern! ,da wir bereits ein großes Projekt angefangen haben an einer anderen stelle" jetzt meine Frage dazu "sollte Mann A. sich dieses schriftlich geben lassen ? Und falls er dies auch bekommt könnte er in so einem fall die erschließung schneller durch bekommen wenn er klagt mit einem Anwalt ? Schließlich hatte die Gemeinde doch schon vor 2 jahren solch ein vorhaben vor und müsste ja dann auch von dem Mann A. Die berchetigung bekommen und nicht andersherum. Müsste Mann A. Extra auf die Stadt warten bis sie das Projekt 1. zu Ende geplant habe ? Nur weil sie versäumt habe damals dieses Bauvorhaben zum Neubaugebiet zu erschließen ??
Wie könnte man ihm sonst noch helfen????
Mit Freundlichen grüßen.