Bauland umwandelung und erschließung

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K

Kingkalle

Hallo Damen und Herren,

Vlt kann einer helfen, mal angenommen Mann A. Hat ein Grundstück geerbt dieses Grundstück ist aber nicht erschloßen es stellt sich herraus das dies zur Land und Forstwirtschaftlichen zwecken genutzt wird bzw. Das Grundstück als solches besteht, Und die Stadt schon vor 2 jahren das interesse bei dem vorbesitzer hatte ein bebauungsplan zu erstellen, der vor besitzer hörte aber nix mehr von der Gemeinde. Mann A. Beschließt sich bei der Stadt zu melden um nach zu forschen was mit dem Grundstück sei ob es die möglichkeit gebe einen Antrag zustellen für einen Bebauungsplan da dies ja zum Bauen erschlossen sein muss. Daraufhin schilderte er alles dem Beamten, der Beamten sagte daraufhin "das die das Prüfen und er sich noch an dem gleichen Tag melden würde" ,dies tat er dann auch und sagte zu Mann A. "Wir von der Gemeinde hätten auch schon Interesse an dem vorhaben bzw. Grundstück und auch das interesse mit ihnen dies zu erschließen da wir ein Neubaugebiet daraus machen wollen" soweit so gut doch da gibt es einen Hacken den die meinten weiterhin zu Mann A. "Wir würden diesen in die wege leiten doch die erschließung könne bis zu einem Jahr dauern! ,da wir bereits ein großes Projekt angefangen haben an einer anderen stelle" jetzt meine Frage dazu "sollte Mann A. sich dieses schriftlich geben lassen ? Und falls er dies auch bekommt könnte er in so einem fall die erschließung schneller durch bekommen wenn er klagt mit einem Anwalt ? Schließlich hatte die Gemeinde doch schon vor 2 jahren solch ein vorhaben vor und müsste ja dann auch von dem Mann A. Die berchetigung bekommen und nicht andersherum. Müsste Mann A. Extra auf die Stadt warten bis sie das Projekt 1. zu Ende geplant habe ? Nur weil sie versäumt habe damals dieses Bauvorhaben zum Neubaugebiet zu erschließen ??
Wie könnte man ihm sonst noch helfen????
Mit Freundlichen grüßen.
 
andimann

andimann

Moin,

Mann A sollte sehr, sehr froh sein, dass die Stadt damals nicht in die puschen gekommen ist. Sonst hätte er nun nämlich kein billiges Land geerbt (was aber nun sehr wertvoll werden wird) sondern teures Bauland und dafür sehr viel Geld an Erbschaftssteuer bezahlt.

Viele Grüße,

Andreas
 
Nordlys

Nordlys

Wäre ich Bürgermeister, sagte ich Mann A, betreib Du man Forstwirtschaft, wenn Du mir so kommst. Und zwingen kann man einen Bürgermeister und den dazu gehörenden Stadtrat schon mal gar nicht, Mann A reich zu machen.
 
D

DG

Hallo Pascal,

Mann A ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Initiative der Gemeinde angewiesen, sprich: falls Dir ein Anwalt erzählen sollte, dass da auf dem Klageweg was geht, solltest Du sehr hellhörig werden, denn der Klageweg ist normalerweise ausgeschlossen. "Normalerweise" bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als 99%.

Wo Bauland entsteht bzw. entstehen darf, wird im Regionalplan bzw. im Flächennutzungsplan der übergeordneten Planungsbehörde festgelegt, das ist in Deinem Fall (PLZ 59192, ob das Baugrundstück auch dort liegt, weiß ich natürlich nicht) die Bezirksregierung Arnsberg. Wenn die Fläche dort nicht als Bauland freigegeben wird, kann selbst der Bürgermeister vor Ort nichts machen außer weiter nachzuhaken bzw. zu begründen, dass die Bezirksregierung die Fläche umnutzt.

Klagen gegen die BezReg kann auch der Bürgermeister nicht. Ich glaube aber, dass die Fläche im Flächennutzungsplan längst umgenutzt ist oder das zumindest schon mal zwischen Gemeinde und BezReg besprochen wurde, denn ansonsten würde die Aussage der Gemeinde keinen Sinn ergeben. Der Flächennutzungsplan ist bei der zuständigen BezReg einsehbar, idR auch online verfügbar, d.h., Du kannst selbst überprüfen, ob das schon grundsätzlich zur Bebauung freigegeben ist oder nicht. Wenn ja, fehlt nur noch der Bebauungsplan.

Es kann spezielle Ausnahmen geben, die einen Klageweg ermöglichen bzw. die eine Bebauung schon jetzt möglich machen, aber dazu müssten schon einige sehr spezielle Randbedingungen erfüllt sein, wovon ich zunächst nicht ausgehe.

Klingt aber grundsätzlich nicht schlecht, ich würde einfach in lockeren Abständen bei der Gemeinde nachfragen. Alternativ: selbst ein Planungsbüro mit der Erstellung eines B-Plans beauftragen und die nötige Erschließung auch durch einen externen Erschließungsträger durchführen lassen, was allerdings auch bedeutet, dass man zunächst selbst investieren muss. Darauf kann sich die Gemeinde einlassen, wenn die Fläche tatsächlich stark nachgefragt werden würde, die Investition seitens der Gemeinde aber erst später erfolgen würde. Aber Vorsicht: dazu muss man mit der Gemeinde einen Vertrag schließen bzw. der Bebauungsplan, den man extern entwickeln lässt, muss im Rat beschlossen werden. Wenn der Entwurf dem Rat nicht passt, versenkt man unter Umständen viel Kapital. Den Weg sollte man also nur bestreiten, wenn man die Gemeinde von Anfang an im Boot hat.

MfG
Dirk Grafe
 
H

HERR_bau

Meinem Vorredner ist nichts hinzuzufügen. So ähnlich hätte ich es auch geschrieben. Daumen hoch!
 
Laraan

Laraan

Schließlich hatte die Gemeinde doch schon vor 2 jahren solch ein vorhaben vor und müsste ja dann auch von dem Mann A. Die berchetigung bekommen und nicht andersherum. Müsste Mann A. Extra auf die Stadt warten bis sie das Projekt 1. zu Ende geplant habe ? Nur weil sie versäumt habe damals dieses Bauvorhaben zum Neubaugebiet zu erschließen ??
Wie könnte man ihm sonst noch helfen????
Mit Freundlichen grüßen.
Besser warten denn ohne das es Bauland wird hast du wenig Chancen dein Haus zu errichten. Wäre echt ärgerlich ein Grundstück zu haben das man nur zur Jagd nutzen kann und das ohne Jäger zu sein.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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