77.willo
Hallo,
Wir haben über einen Bauträger Grundstück und Haus gekauft. Das Grundstück entsteht aus der Teilung eines großen Grundstückes in mehr als 20 kleinere durch den Bauträger.
Laut bebauungsplan muss der Bauträger auf dem ungeteilten Grundstück 20 Bäume pflanzen (einen pro Stellplatz). Die meisten dieser Bäume pflanzt er außerhalb der 20 entstehenden Grundstücke, aber eben auch einen auf unserem. Leider will er weder über Art und Standort des Baumes verhandeln.
Laut Berliner Baumschutzsatzung dürfen Bäume mit einem bestimmten Durchmesser ohne Genehmigung gefällt werden, sofern sie keine Ausgleichspflanzungen sind.
Dürfen wir den Baum also nach Einzug einfach fällen? Wenn nicht, dürfen wir ihn durch eine andere Art an anderer stelle ersetzen?
Viele Grüße,
Heiko
Wir haben über einen Bauträger Grundstück und Haus gekauft. Das Grundstück entsteht aus der Teilung eines großen Grundstückes in mehr als 20 kleinere durch den Bauträger.
Laut bebauungsplan muss der Bauträger auf dem ungeteilten Grundstück 20 Bäume pflanzen (einen pro Stellplatz). Die meisten dieser Bäume pflanzt er außerhalb der 20 entstehenden Grundstücke, aber eben auch einen auf unserem. Leider will er weder über Art und Standort des Baumes verhandeln.
Laut Berliner Baumschutzsatzung dürfen Bäume mit einem bestimmten Durchmesser ohne Genehmigung gefällt werden, sofern sie keine Ausgleichspflanzungen sind.
Dürfen wir den Baum also nach Einzug einfach fällen? Wenn nicht, dürfen wir ihn durch eine andere Art an anderer stelle ersetzen?
Viele Grüße,
Heiko