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Kabelmodem87
Hallo zusammen,
nachdem mir hier im Forum schon auf einige Fragen geantwortet und geholfen wurde, hätten ich noch was zu klären.
Unser potentielles Grundstück welches wir sehr gerne Kaufen würden ist als Bauland mit positivem Bauvorbescheid ausgeschrieben, auf dem Grundstück befinden sich 2 Laubbäume welche aufgrund der Satzung unserer Stadt nicht ohne Baumfällgenehmigung gefällt werden dürfen. Die Bäume stehen so ungünstig auf den 1000qm das wir das Haus mit angebauter Doppelgarage nur in den hinteren Teil des Grundstücks bauen könnten, sprich 20m Lange Einfahrt und Grundstück 2 geteilt, wenn wir es nah der Straße bauen wollen, was ja zweckmäßig ist um mehr vom Garten zu haben und auch Sichtschutz durch das eigene Haus müssen diese 2 Bäume zwingend weg.
Vor dem Kauf eine schriftliche Genehmigung zu bekommen ist nicht möglich da dies nur mit eingereichtem Bauantrag möglich ist, soweit sind wir ja erst wenn wir Grundstücksbesitzer sind.
Da ich gerne immer viel im Kopf zusammenspinne wäre Grundstückskauf + Maklerkosten + Notarkosten + Grunderwerbsteuer + Architekenkosten und dazu ein Verbot der Fällung und damit das von gewünschte Haus an gewünschte Stelle zu setzen nicht möglich, ein Horrorszenario.
Eine Ersatzpflanzung ist kein Problem für uns.. kennt jemand mögliche Strafen bei Fällung ohne Genehmigung im Zweifelsfall?
Hat jemand Erfahrung mit solchen Anträgen beim Neubau? Eine festgelegtes Baufenster von der Stadt gibt es nicht, können die wirklich verlangen das ich am Ende im hinteren Teil des Grundstücks bauen muss oder im vorderen Teil ein Haus in Schlauchform ohne Garage.
Vielleicht mach ich mir auch nur zu viele Gedanken, 100% Sicherheit werde ich sowieso nicht vorher bekommen
nachdem mir hier im Forum schon auf einige Fragen geantwortet und geholfen wurde, hätten ich noch was zu klären.
Unser potentielles Grundstück welches wir sehr gerne Kaufen würden ist als Bauland mit positivem Bauvorbescheid ausgeschrieben, auf dem Grundstück befinden sich 2 Laubbäume welche aufgrund der Satzung unserer Stadt nicht ohne Baumfällgenehmigung gefällt werden dürfen. Die Bäume stehen so ungünstig auf den 1000qm das wir das Haus mit angebauter Doppelgarage nur in den hinteren Teil des Grundstücks bauen könnten, sprich 20m Lange Einfahrt und Grundstück 2 geteilt, wenn wir es nah der Straße bauen wollen, was ja zweckmäßig ist um mehr vom Garten zu haben und auch Sichtschutz durch das eigene Haus müssen diese 2 Bäume zwingend weg.
Vor dem Kauf eine schriftliche Genehmigung zu bekommen ist nicht möglich da dies nur mit eingereichtem Bauantrag möglich ist, soweit sind wir ja erst wenn wir Grundstücksbesitzer sind.
Da ich gerne immer viel im Kopf zusammenspinne wäre Grundstückskauf + Maklerkosten + Notarkosten + Grunderwerbsteuer + Architekenkosten und dazu ein Verbot der Fällung und damit das von gewünschte Haus an gewünschte Stelle zu setzen nicht möglich, ein Horrorszenario.
Eine Ersatzpflanzung ist kein Problem für uns.. kennt jemand mögliche Strafen bei Fällung ohne Genehmigung im Zweifelsfall?
Hat jemand Erfahrung mit solchen Anträgen beim Neubau? Eine festgelegtes Baufenster von der Stadt gibt es nicht, können die wirklich verlangen das ich am Ende im hinteren Teil des Grundstücks bauen muss oder im vorderen Teil ein Haus in Schlauchform ohne Garage.
Vielleicht mach ich mir auch nur zu viele Gedanken, 100% Sicherheit werde ich sowieso nicht vorher bekommen