"Baumhecke mit Dornen" - die Stadt als wuchernder Nachbar

4,50 Stern(e) 4 Votes
L

Lückenfüller

Wir sind schon länger in Gesprächen mit der Stadt, um ein Grundstück zu kaufen.

Zur Lage: Das Grundstück wird an ein Gebäude angebaut (Westseite), die Verkehrsberuhigte Straße liegt nördlich, im Ostenund Süden geht das Grundstück in eine (laut bebauungsplan zu erhaltende) Wiese über. Sowohl an an Ost- als auch an Südseite sind zwischen unser Grundstück und Wiese laut Bebauungsplan "mindestens zweireihige Baumhecken (Heister, Höhe 150/200cm, Pflanzabstand 1m) anzulegen und dauerhaft zu erhalten."

Die Situation: Das städtische Grünamt hat schon vor unserem Kauf Fakten geschaffen und 5 (!) Reihen an beiden Seiten angepflanzt. Dabei wechseln sich in jeder Reihe 2m-Baumsetzlinge (Buche, Haselnuss,...) mit Dornenbüschen (Brombeere?) ab. Die erste Reihe ist dabei schon 20cm an unserem Grundstück, es ist also abzusehen, dass so mancher Stamm genau auf der Grenze beginnt. Abgesehen von dem bedeutend verdunkelten Grundstück samt Lauborgien im Herbst.

Die Fragen:


1. Normalerweise sind die Abstände zu Nachbargrundstücken ja fest geregelt und würden hier Definitiv unterschritten. Gilt das auch, wenn dies eine städtische Fläche ist?

2. Gilt hier ggf. "Gekauft wie gesehen", das wir erst nach Anpflanzung das Grundstück erwerben?

3. Die angegebene Höhe im Bebauungsplan wir ja innerhalb kürzester Zeit massiv überschritten (Baumhöhen). Sind das hier nur Mindesthöhen?

4. Habt ihr weitere Vorgehenstipps für uns? Die Brombeeren werden ja schön wuchern. Der Erdarbeiter hat schon gesagt, er müsse die ein oder andere Hecke wohl sowieso überfahren.
 
H

HilfeHilfe

ich würde mich hütten von der Stadt zu kaufen und dann deren Gestrüpp auf dem städtischen Nachbargrundstück platt zu machen. Das lässt nichts gutes hoffen
 
B

Bieber0815

Zu 1. AFAIK kann die Stadt im Bebauungsplan auch andere Abstände festlegen. Du schreibst ja selbst, dass im Westen ein Gebäude angrenzt (wenn auch unglücklich formuliert, ich hoffe, ich verstehe es richtig), d. h., Grenzabstand null. Natürlich kann man dann auch Gebüsch mit Grenzabstand null erlauben. Die Höhe richtet sich dann auch nach dem Beschnitt.

Zu 2. Moralisch ja, rein rechtlich dürfte es wichtig sein, dann zügig nach dem Kauf Einwände geltend zu machen. Relevant dürfte auch der Kaufvertrag sein. In jedem Fall: Nur mit meinem Anwalt und Ende offen.

Zu 3. Man müsste den Bebauungsplan insgesamt kennen, dann ggf. offen bleibende Fragen kann am besten der Autor des B-Plans beantworten (die Stadt). Da steht ja nur "Höhe" (in Deinem Zitat) offenbar ohne Min oder Max ...

Zu 4. Erstmal einen anderen Erdarbeiter suchen. Ansonsten planen, den durch den Erdbauer entstehenden Schaden wieder gut zu machen (Baunebenkosten). Idealerweise in Absprache mit der Stadt. Ansonsten müsst ihr wissen, ob ihr das Grundstück wollt. An der Grenze wäre dann ein Bordstein/Kantstein gut. Ggf. mit Wurzelsperre, Rizomsperre. Die wuchernden Ranken hackst Du ab, die Brombeeren verarbeitest Du zu Marmelade oder Likör.
 
Elina

Elina

Ich glaube nicht daß die Pflanzabstände zu Nachbargrundstücken (Nachbarrecht) hier eine Rolle spielen. Und zwar deshalb nicht, weil ich das Nachbarrecht zu öffentlichen Grundstücken/der Straße ja auch nicht zu beachten brauche, da es dort nicht gilt. Ich kann also direkt an den Zaun eine Reihe Mammutbäume pflanzen, sofern der Zaun an öffentlichen Grund grenzt. Nur zum Privatmenschen = Nachbarn muß man Pflanzabstände einhalten. Daher muß die Stadt umgekehrt vermutlich auch keine Pflanzabstände einhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu "Baumhecke mit Dornen" - die Stadt als wuchernder Nachbar
Nr.ErgebnisBeiträge
1Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
2Grundstück 4500 m² (Gärtnerei) - Erstellung Bebauungsplan in Eigenregie 16
3Wohnungsbau auf bestehendes Gebäude - Grundstück der Eltern 19
4Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
5Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend? 21
6Hausbau Bebauungsplan Wochenendhausgebiet 13
7Planen mit älterem Bebauungsplan 45
8Unwirtschaftlicher Bebauungsplan 31
9Gebäude- und Freifläche im Außengebiet 10
10Renditeobjekt bauen, trotz 1 1/2 geschossigen Bebauungsplan 11
11Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung 19
12Bebauungsplan "ED" mehrere WE möglich? 25
13Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) 11
14Hausbau im Ruhrgebiet auf vorhandenem Grundstück 70
15Grundstück mit Altbestand, Neubau nicht möglich 11
16Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen? 41
17Ein Grundstück auf 2 für Doppelhaushälfte teilen - Vorgehen? 14
18Einzäunung Grundstück mit Grenze an öffentlichen Friedhof 13
19Einfamilienhaus 11,35x9,65 Grundrissplanung und platzierung auf dem Grundstück 29
20Kleines Grundstück, kleine Einfahrt - Benötigter Platz zum Wenden 43

Oben