Baurecht Baden Württemberg Grenzabstand etc.?

5,00 Stern(e) 3 Votes
A

axelr25

Hallo, ich überlege ein Kaufangebot ab zu geben für ein Baugrundstück. Nun ist auf dem Nachbargrundstück ein Haus gebaut und hat ca. einen Grenzabstand von 1m. In Westfalen würde ich erwarten das auf dem Grundstück auf das die abstandsfläche fällt eine Baulast eingetragen ist und ich den Bereich nicht mit meiner abstandsfläche überlagern darf.

Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

Danke
Alex
 
L

Legurit

Also in Niedersachsen darf man das nicht - also 5 Meter sind dann der Mindestabstand zu deiner Grundstücksfläche.
 
D

Deliverer

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe und ich weiß auch nicht, ob es da kommunale Unterschiede gibt - aber bei uns sind es auch fünf Meter. Und wenn der Nachbar nicht schwarz gebaut hat, musste sich dein Grundstücksvorbesitzer wahrscheinlich eine Baulast eintragen lassen.
 
D

DG

Hallo Alex,

ohne Pläne/Ortsbesichtigung kann man das nicht beurteilen. Es kann vom nicht genehmigungsfähigen Schwarzbau bis zum völlig legalen Bau alles sein. Setz' Dich mit einem ortskundigen Architekten und/oder Vermessungsingenieur in Verbindung. Gflls. kannst Du auch eine tel. Baulastauskunft selbst kostenfrei einholen - was Dir aber unter Umständen gar nicht weiter hilft, je nachdem wie die Antwort ausfällt.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42233 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baurecht Baden Württemberg Grenzabstand etc.?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baulast nachträglich auf das eigene Grundstück eintragen? 13
2Baulast umgehen durch alternative Platzierung des Bauvorhabens? 17

Oben