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Mike12345678901
Kurze Frage zum Bau einer Grenzgarage und deren Abstandsflächen:
Laut bayerischer Bauordnung kann eine Grenzgarage ohne Abstandsflächen dann gebaut werden wenn
a) die mittlere Wandhöhe max 3 m ist und
b) die Wandlaenge a und b max 15m ergeben.
Das Objekt hier hat allerdings asymmetrische Seiten, da schief ans Haus angebaut:
Breite a = 6,49m , Seitenlänge b = 8,51m (kurze Seite), Seitenlänge c = 10,91m (lange Seite).
Wenn ich nur die kurze Seiten addiere ergibt sich a+b = 15m was mit der bayerischen Bauordnung zusammen passen würde.
Addiere ich allerdings die Breite mit der lange Seite c ergibt sich a+c = 17,4 m als Wandlaenge und es wären Abstandsflächen notwendig. Seite a verläuft auf der Grenze.
Welche Seite muss verwendet werden? b oder c?
Laut bayerischer Bauordnung kann eine Grenzgarage ohne Abstandsflächen dann gebaut werden wenn
a) die mittlere Wandhöhe max 3 m ist und
b) die Wandlaenge a und b max 15m ergeben.
Das Objekt hier hat allerdings asymmetrische Seiten, da schief ans Haus angebaut:
Breite a = 6,49m , Seitenlänge b = 8,51m (kurze Seite), Seitenlänge c = 10,91m (lange Seite).
Wenn ich nur die kurze Seiten addiere ergibt sich a+b = 15m was mit der bayerischen Bauordnung zusammen passen würde.
Addiere ich allerdings die Breite mit der lange Seite c ergibt sich a+c = 17,4 m als Wandlaenge und es wären Abstandsflächen notwendig. Seite a verläuft auf der Grenze.
Welche Seite muss verwendet werden? b oder c?