C
Cheesy
Hallo Zusammen,
wir haben ein Einfamilienhaus gebaut (ca. 160 m² mit Fußbodenheizung beheizte Fläche) und haben eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Stiebel Eltron LZW 504). Im Vertrag mit dem Bauunternehmen (wir haben schlüsselfertig gekauft) ist geregelt, dass "Kosten und Maßnahmen zur Bauaustrocknung" eine Bauherrenleistung sind.
Mit der Hausbaufirma sind wir soweit zufrieden, doch nun der Schock: Für die Bauaustrocknung stellt man uns eine Rechnung in Höhe von 6.212€.
Begründet wird das damit, dass der Hausanschluss während der kompletten Trocknungsphase noch nicht vorhanden war und man somit ein Hotmobil mit einer Leistung von 19 kW einsetzen musste. Die Kosten kommen wie folgt zustande:
Phase 1. 20.12.16 - 02.01.17 Fußbodenheizung frostfrei gehalten.
14 Tage á 8 Stunden á 19 kW á 32 Ct./kWh Baustrom: 680€
Phase 2. 02.01.17 - 27.01.17 Fußbodenheizung-Aufheizprogramm auf Max. Temperaturren
26 Tage á 20 Stunden á 19 kW á 32 Ct./kWh Baustrom: 3.161€
Phase 3. 28.01.17 - 15.03.17 Haus auf 18 Grad Raumtemperatur gehalten
65 Tage á 6 Stunden á 19 kW á 32 Ct./kWh Baustrom: 2.371€
Ein Hausanschluss war zum Zeitpunkt des Estrichprogramms noch nicht vorhanden. Trotz Zusage den Stromzähler in KW33/KW34 2016 zu setzen hat der Netzbetreiber bzw. dessen Subunternehmen bis KW 13 2017 (!) benötigt, den Zähler zu setzen. Trotz mehrmaligem Anmahmen meinerseits sowie der Baufirma.
Die Baufirma stellt sich auf den folgenden Standpunkt:
- Die hohen kosten wären nicht dem Aufheizprogramm an sich geschuldet (denn hier würde der Heizstab auch sehr stark in Anspruch genommen werden), sondern der Phase 3 ( Temperatur auf 18 Grad halten, um das Einfrieren der Leitungen zu verhindern und ein Arbeiten vor Orz zu ermöglichen)
- Für die Phase 3 hätte man die Wärmepumpe nehmen können, aber da der Hausanschluss noch nicht vorhanden war musste man weiter das 19 kW Hotmobil nehmen
- Die Wärmepumpe auf den Baustrom anzuschließen kam nicht in Frage, da dies zu gefährlich sei, da der Kompressor der Wärmepumpe sehr empfindlich sei und dieser sofort kaputt gehen würde, wenn z.B. ein anderes Handwerker den Baustrom kurz abklemmt.
- Sprich: Die Baufirma schiebt es voll auf den Netzbetreiber sowie auf die niedrigen Temperaturen
Nun meine Fragen:
- Wie schätzt ihr die Chancen ein Ansprüche geltend zu machen ggü. dem Netzbetreiber?
- Aus meinem Direkten Bekanntenkreis kenne ich diverse Beispiele, in denen die Wärmepumpe auf den Baustrom angeschossen wurde. Sind die Argumente der Baufirma bezüglich der Kompressors valide?
- wäre denn wirklich der Einsatz eines 19 kW Hotmobils nötig gewesen?
Viele Grüße
Stephan
wir haben ein Einfamilienhaus gebaut (ca. 160 m² mit Fußbodenheizung beheizte Fläche) und haben eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Stiebel Eltron LZW 504). Im Vertrag mit dem Bauunternehmen (wir haben schlüsselfertig gekauft) ist geregelt, dass "Kosten und Maßnahmen zur Bauaustrocknung" eine Bauherrenleistung sind.
Mit der Hausbaufirma sind wir soweit zufrieden, doch nun der Schock: Für die Bauaustrocknung stellt man uns eine Rechnung in Höhe von 6.212€.
Begründet wird das damit, dass der Hausanschluss während der kompletten Trocknungsphase noch nicht vorhanden war und man somit ein Hotmobil mit einer Leistung von 19 kW einsetzen musste. Die Kosten kommen wie folgt zustande:
Phase 1. 20.12.16 - 02.01.17 Fußbodenheizung frostfrei gehalten.
14 Tage á 8 Stunden á 19 kW á 32 Ct./kWh Baustrom: 680€
Phase 2. 02.01.17 - 27.01.17 Fußbodenheizung-Aufheizprogramm auf Max. Temperaturren
26 Tage á 20 Stunden á 19 kW á 32 Ct./kWh Baustrom: 3.161€
Phase 3. 28.01.17 - 15.03.17 Haus auf 18 Grad Raumtemperatur gehalten
65 Tage á 6 Stunden á 19 kW á 32 Ct./kWh Baustrom: 2.371€
Ein Hausanschluss war zum Zeitpunkt des Estrichprogramms noch nicht vorhanden. Trotz Zusage den Stromzähler in KW33/KW34 2016 zu setzen hat der Netzbetreiber bzw. dessen Subunternehmen bis KW 13 2017 (!) benötigt, den Zähler zu setzen. Trotz mehrmaligem Anmahmen meinerseits sowie der Baufirma.
Die Baufirma stellt sich auf den folgenden Standpunkt:
- Die hohen kosten wären nicht dem Aufheizprogramm an sich geschuldet (denn hier würde der Heizstab auch sehr stark in Anspruch genommen werden), sondern der Phase 3 ( Temperatur auf 18 Grad halten, um das Einfrieren der Leitungen zu verhindern und ein Arbeiten vor Orz zu ermöglichen)
- Für die Phase 3 hätte man die Wärmepumpe nehmen können, aber da der Hausanschluss noch nicht vorhanden war musste man weiter das 19 kW Hotmobil nehmen
- Die Wärmepumpe auf den Baustrom anzuschließen kam nicht in Frage, da dies zu gefährlich sei, da der Kompressor der Wärmepumpe sehr empfindlich sei und dieser sofort kaputt gehen würde, wenn z.B. ein anderes Handwerker den Baustrom kurz abklemmt.
- Sprich: Die Baufirma schiebt es voll auf den Netzbetreiber sowie auf die niedrigen Temperaturen
Nun meine Fragen:
- Wie schätzt ihr die Chancen ein Ansprüche geltend zu machen ggü. dem Netzbetreiber?
- Aus meinem Direkten Bekanntenkreis kenne ich diverse Beispiele, in denen die Wärmepumpe auf den Baustrom angeschossen wurde. Sind die Argumente der Baufirma bezüglich der Kompressors valide?
- wäre denn wirklich der Einsatz eines 19 kW Hotmobils nötig gewesen?
Viele Grüße
Stephan