T
TOfterdinger
Hallo,
wir haben uns eine Wohnung in einem 9-Parteien Haus gekauft welche momentan gebaut wird.
Unser Bauträger hat uns mit dem letzten Grundriss den er uns zukommen lassen hat sehr überrascht.
Im Wohnzimmer fehlte plötzlich ein Fenster. Auf Nachfrage hin soll dieses aus statischen Gründen weggelassen werden. Des weiteren wird im selbem Raum (Wohn/Essbereich) ein weiteres Fenster (Richtung Garten) ebenfalls aus statischen Gründen nicht mehr bodentief sondern mit 100mm Brüstungshöhe gebaut.
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Im Notarvertrag beiliegenden Grundriss befindet sich das nun fehlende Fenster! Die Brüstungshöhe ist für die Fenster allerdings nicht eingezeichnet.
In einer Mail an unseren Bauträger wurden wir bezüglich unseres Anliegens:
- dass wir das Fenster wollen
- oder eine Form von entgegenkommen
in diesen Belangen komplett ignoriert.
Im Notarvertrag steht zwar:
"Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oder wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbar sind."
Was kann man nun tun?
Muss der Bauträger die statische Notwendigkeit uns gegenüber überhaupt nachweisen?
Bzw. offen legen?
Ist das weglassen eines Fensters zumutbar?
Es mindert den Wert und den "Haus" Charakter meiner Meinung nach erheblich.
Daneben haben wir noch viele weitere Ärgernisse mit unserem Bauträger.
Über Hilfreiche Tipps Informationen und Beratung wären wir sehr dankbar!
wir haben uns eine Wohnung in einem 9-Parteien Haus gekauft welche momentan gebaut wird.
Unser Bauträger hat uns mit dem letzten Grundriss den er uns zukommen lassen hat sehr überrascht.
Im Wohnzimmer fehlte plötzlich ein Fenster. Auf Nachfrage hin soll dieses aus statischen Gründen weggelassen werden. Des weiteren wird im selbem Raum (Wohn/Essbereich) ein weiteres Fenster (Richtung Garten) ebenfalls aus statischen Gründen nicht mehr bodentief sondern mit 100mm Brüstungshöhe gebaut.
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Im Notarvertrag beiliegenden Grundriss befindet sich das nun fehlende Fenster! Die Brüstungshöhe ist für die Fenster allerdings nicht eingezeichnet.
In einer Mail an unseren Bauträger wurden wir bezüglich unseres Anliegens:
- dass wir das Fenster wollen
- oder eine Form von entgegenkommen
in diesen Belangen komplett ignoriert.
Im Notarvertrag steht zwar:
"Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oder wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbar sind."
Was kann man nun tun?
Muss der Bauträger die statische Notwendigkeit uns gegenüber überhaupt nachweisen?
Bzw. offen legen?
Ist das weglassen eines Fensters zumutbar?
Es mindert den Wert und den "Haus" Charakter meiner Meinung nach erheblich.
Daneben haben wir noch viele weitere Ärgernisse mit unserem Bauträger.
Über Hilfreiche Tipps Informationen und Beratung wären wir sehr dankbar!