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finalfantasy7
Hallo Hausbau-Experte,
wir werden, nächstes Jahr, in ein REH von einem Bauträger umziehen. Der Kaufvertrag bzw. Werkvertrag nach §631 Baugesetzbuch haben wir letztes Jahr schon unterschrieben.
Nun in der Teilungserklärung wurden uns Hochbaupläne (Leistungsphase 1 : Vorplanung nach HOAI) übergeben. Allerdings so klein kopiert, dass keine Maße mehr entnommen werden können.
Auf unserer Nachfrage zu Pläne in Originalgröße, wurde uns seitens des Bauträgers mit großen Unverständnis begegnet.
Laut der gängigen Rechtsprechung sind die beim Erwerb des Gebäudes herausgegebenen Unterlagen (Baubeschreibung und Pläne) ausreichend für den Käufer. Nun stellt sich uns die Frage :
Haben wir das Recht auf die gelieferten Pläne in Originalgröße?
Wir freuen uns auf eure Kommentare
wir werden, nächstes Jahr, in ein REH von einem Bauträger umziehen. Der Kaufvertrag bzw. Werkvertrag nach §631 Baugesetzbuch haben wir letztes Jahr schon unterschrieben.
Nun in der Teilungserklärung wurden uns Hochbaupläne (Leistungsphase 1 : Vorplanung nach HOAI) übergeben. Allerdings so klein kopiert, dass keine Maße mehr entnommen werden können.
Auf unserer Nachfrage zu Pläne in Originalgröße, wurde uns seitens des Bauträgers mit großen Unverständnis begegnet.
Laut der gängigen Rechtsprechung sind die beim Erwerb des Gebäudes herausgegebenen Unterlagen (Baubeschreibung und Pläne) ausreichend für den Käufer. Nun stellt sich uns die Frage :
Haben wir das Recht auf die gelieferten Pläne in Originalgröße?
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