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withoutsugar
Hallo liebes Hausbau-Forum,
neu hier angemeldet sind wir ein wenig verzweifelt, suchend nach einer Einschätzung folgender Situation oder Erfahrungswerten:
Mein Mann und ich sind dabei, ein Haus zu planen. Geplant sind Keller in Eigenregie, dann Ausbauhaus (Wand, Fenster, Dach) von der Baufirma und zuletzt den Innenausbau in Eigenregie.
In unserem Vertrag steht der Satz: „Festpreis-Garantie 12 Monate ab Vertragsbestätigung“.
Eine Bestätigung haben wir praktisch nie wirklich erhalten, wir haben ja dauerhaft miteinander gearbeitet und für uns wäre der Vertrag nun aktiviert mit dem L-Bank Kredit. Ist das Wunschdenken und können wir auf unser Recht beharren, dass wir der Firma eigentlich bei gar nichts entgegenkommen „müssen“ oder übersehen wir etwas?
Vielen Dank für eine Einschätzung
neu hier angemeldet sind wir ein wenig verzweifelt, suchend nach einer Einschätzung folgender Situation oder Erfahrungswerten:
Mein Mann und ich sind dabei, ein Haus zu planen. Geplant sind Keller in Eigenregie, dann Ausbauhaus (Wand, Fenster, Dach) von der Baufirma und zuletzt den Innenausbau in Eigenregie.
- Der Hausvertrag wurde am 20.07.2023 unterzeichnet. Den Vertrag brauchten wir für die Beantragung eines Familienkredites bei der L-Bank. Die Baufirma machte uns ein scheinbar attraktives Angebot und verwendet die Preise aus 2022 (Dies steht so auch im Leistungsverzeichnis). Dies war natürlich auch ein Stück weit der Grund, weswegen wir uns am Ende für sie entschieden haben.
- Der Vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung, die an den Kredit geknüpft ist. Heißt: Sobald die Gelder aus öffentlicher Hand genehmigt sind, wird der Vertrag rechtskräftig.
- Unser Bauvorhaben ist bisher von vielen Rückschlägen und langen Wartezeiten geprägt, so dass wir erst in diesem Jahr am 29.07.2024 die Verträge über den Hauptkredit unterzeichnet haben.
- Mit der Baufirma waren wir seit Frühsommer in regem Austausch, mehrfach vor Ort und hatten diverse Termine, um unser Bauvorhaben nun endlich voranzutreiben und abzuschließen. Nun erhielten wir am 6.12.2024 eine E-Mail des Unternehmens mit einer Anpassung unserer Kaufsumme.
- Die prozentuale Erhöhung der Preise von 2022 à 2024 seien knapp 16%.
- Ansetzen wollen sie nun als Mittel, die Kalkulation aus 2023, wo wir bei 14% liegen (die 2% bis 2024 kommen Sie entgegen).
- Die Firma hat uns also 2023 ein Haus angeboten, was sich bereits zum Unterschriftszeitpunkt nicht mehr gerechnet hat (+14%).
- Die nun geforderten 14 %, mildern sie um 5% ab. Letztlich sind es also 9%, die sie haben wollen. Aus ihrer Sicht sind die 12 Monate bereits abgelaufen.
In unserem Vertrag steht der Satz: „Festpreis-Garantie 12 Monate ab Vertragsbestätigung“.
Eine Bestätigung haben wir praktisch nie wirklich erhalten, wir haben ja dauerhaft miteinander gearbeitet und für uns wäre der Vertrag nun aktiviert mit dem L-Bank Kredit. Ist das Wunschdenken und können wir auf unser Recht beharren, dass wir der Firma eigentlich bei gar nichts entgegenkommen „müssen“ oder übersehen wir etwas?
Vielen Dank für eine Einschätzung