Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

4,80 Stern(e) 61 Votes
H

Hausbau2019

Na sicher werden wir ihm das nicht mitteilen. Es gibt keine Kommunikation zwischen uns und dem BU, nur über die Anwälte.
 
Tassimat

Tassimat

Und wenn schon, dann kennt er meine Meinung. Im Übrigen bin ich nicht der AG, sondern meine Kinder.
Du scheinst aber schon noch tief in der Sache drin zu stecken, wenn du immer "wir" sagst. Ich schätze, es wird eine Menge Kommunikation gegeben haben zwischen den Kindern und dem Bauunternehmen, von dessen Inhalt nur die stille Post berichten kann. Lesen die Kinder hier zumindest mit?

Den Unternehmer schlecht zu reden, davor haben wir dich auch gewarnt.

Nein das ist es sicher nicht. Ich glaube nur dummerweise noch an Gerechtigkeit.
Ein Glaube ist was für die Kirche. Im Thema Gerechtigkeit haben persönliche Gefühle und Emotionen keinen Platz, es geht rein um die (hier schwammige) Sachlage.

Von der Sachlage interessiert mich aktuell am meisten, was Mayrch gepostet hat:
Hat dein Anwalt das gecheckt? Gem. 2.2 eures Vertrages ergibt sich ja eine Rangfolge der Vertragsgrundlagen, und da wir das Baugesetzbuch offensichtlich zuletzt aufgeführt. Ich würde das so interpretieren, dass der Mängeleinbehalt gem. Baugesetzbuch dann nur gegeben ist, wenn im zuvor aufgezähltem Regelwerk keine Bestimmungen dazu enthalten sind.
 
H

Hausbau2019

Ja, hat er. Er hat dazu bei Gericht eine Anfrage gestellt, die aber noch nicht beantwortet wurde. Meine Kinder haben keine Kommunikation zum BU, bisher lief das alles über mich mit Vollmacht meiner Kinder. Selbstverständlich stecke ich tief in der Sache drin, weil es mein Geld ist, um was es hier geht.
 
Tassimat

Tassimat

Meine Kinder haben keine Kommunikation zum BU, bisher lief das alles über mich mit Vollmacht meiner Kinder.
Liebe Hausbau2019, ich verstehe deine Situation sehr und ich fühle mit dir, aber solche Ausrutscher wie diesen hier, die gehn garnicht:

Und wenn schon, dann kennt er meine Meinung. Im Übrigen bin ich nicht der AG, sondern meine Kinder.
Klar passiert so eine Aussage im Eifer des Gefechtes mal, aber wenn du die schon hier solche dummen kindischen Trotzansagen runtertipperst, was machst du dann erst bei persönlichen Gesprächen, oder sogar vor Gericht, wenn die Gegenseite mal einen Sachverhalt verdreht?

Sorry, wenn ich jetzt mal wieder hart meckern muss, aber nach all den Monaten sollten die Emotionen etwas abgekühlt sein und DIR, nicht deinen Kindern, klar sein, dass jetzt Sachlichkeit oberstes Gebot ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen
Oben