Bodengutachten.
Nach dem Fertigstellen der Bodenplatte hat er mir mitgeteilt das die Bodenplatte dicker müsste. per E-Mail kam dann
Mich irritiert, dass der GU nicht auf ein Gutachten bestanden hat.
Mittlerweile ist das die Garantie, dass das Haus hat.
Und ja: alles ist rechtens!
Der Fest-Preis des Hauses, den Du unterzeichnet hast, stützt sich auf die Bauleistungsbeschreibung, in der so etwas gängiges steht:
in meinem Bauvertrag steht
"Fundamente und Sohlplatte"
Beton und Ausmessungen nach Statischer Berechnun.Die Sohlplatte ist eine Betonplatte mit entsprechender Isolierung, die den Technischen Bestimmungen Entspricht. Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten....
Allerdings kann es eben sein, dass man davon abweichen muss. Meist ist es das Grundstück, worauf der GU keinen Einfluss hat.
Naiv und salopp gesagt: ihr hättet Euch mal ein Grundstück mit besserer Erde kaufen sollen.
Der Werkvertrag stützt sich auf standardisierte Prozesse. So kann noch auf Euch zukommen, dass die zwischengelagerte Erde nicht zum Auffüllen genutzt werden kann. Sie müsste abgefahren werden. Ist auch nicht bei Dir drin.
Wir hatten es genauso: dickere Bodenplatte nach Bodengrundgutachten. Mehrpreis: 3800€
Wenn man aus Sch* Gold machen will, muss man eben mehr investieren. Und Euer Grundstück ist ja bauseits geliefert von Euch.