S
Schotte2000
Gesperrt
Hi,
in unserem Bauvertrag steht ( noch nicht unterschrieben, ETW ) folgender Text: Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er umfasst die Kosten für Grund und Boden, sowie die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des Kaufobjektes entsprechend der Baubeschreibung...
In einem anderen Passus steht aber: Das Kaufobjekt gilt als bezugsfertig, wenn das Bauvorhaben im Wesentlichen abgeschlossen, der Einzug zumutbar und ein gefahrloser Zugang gewährleistet ist. Restarbeiten am Gebäude, sowie die Fertigstellung der Außenanlagen können nachträglich erfolgen.
Nach allgemeiner Rechtsauffasung besagt doch das Wort "Schlüsselfertig", das der Verkäufer das Haus/Wohnung nur noch aufschließen muss und seine möbel aufstellen kann.
Können wir beide Klauseln im Vertrag stehen lassen, oder sollten wir den Verkäufer drängen, den Passus mit dem Ermessen zu streichen.
Grüße und Danke
Schotte
in unserem Bauvertrag steht ( noch nicht unterschrieben, ETW ) folgender Text: Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er umfasst die Kosten für Grund und Boden, sowie die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des Kaufobjektes entsprechend der Baubeschreibung...
In einem anderen Passus steht aber: Das Kaufobjekt gilt als bezugsfertig, wenn das Bauvorhaben im Wesentlichen abgeschlossen, der Einzug zumutbar und ein gefahrloser Zugang gewährleistet ist. Restarbeiten am Gebäude, sowie die Fertigstellung der Außenanlagen können nachträglich erfolgen.
Nach allgemeiner Rechtsauffasung besagt doch das Wort "Schlüsselfertig", das der Verkäufer das Haus/Wohnung nur noch aufschließen muss und seine möbel aufstellen kann.
Können wir beide Klauseln im Vertrag stehen lassen, oder sollten wir den Verkäufer drängen, den Passus mit dem Ermessen zu streichen.
Grüße und Danke
Schotte
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