N
nenni06
Hallo Zusammen,
leider habe ich keinen passenden bestehenden Thread dafür gefunden.
Ich möchte ein Haus bauen. Um das Grundstück und die Finanzierung möchte ich mich selbst kümmern.
Nun soll ich einen Bauwerkvertrag unterschreiben. Jedoch steht die Finanzierung noch nicht final. Es gibt zwar ein Rücktrittsrecht, wenn die Baufinanzierung nicht klappt, aber da ist mir einiges nicht klar.
Es steht dort:
"Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom
Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn für ihn nicht die Möglichkeit besteht, ein
Baufinanzierungsdarlehen für die Durchführung des Bauwerkvertrages zu erhalten"
und weiter
"Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn feststeht, dass das vom Auftraggeber für die
Errichtung des bestellten Bauwerks benötigte Baufinanzierungsdarlehen und/ oder
Fördermitteldarlehen nicht gewährt werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insoweit, ein Baufinanzierungsdarlehen in angemessener Höhe bei einem anerkannten
Kreditinstitut seiner Wahl zu beantragen. Erteilt das ausgewählte Kreditinstitut eine
Kreditabsage, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Antrag auf Gewährung der
benötigten Baufinanzierung bei anderen Kreditinstituten zu stellen. Ferner hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer im Falle der Erteilung einer ersten Kreditabsage
Gelegenheit zu geben, die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Finanzierungsservice
des Auftragnehmers zu prüfen und dem Auftraggeber ein Baufinanzierungsdarlehen in
angemessener Höhe und zu marktüblichen Konditionen bei einem anerkannten
Kreditinstitut zu vermitteln. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, dem
Finanzierungsservice vom Auftragnehmer vollständig und richtig Auskunft über seine
Vermögensverhältnisse zu geben und alles zu tun, um eine positive Kreditentscheidung
zu ermöglichen.
Liegen mindestens drei Kreditabsagen anerkannter Kreditinstitute vor und ist auch der
Finanzierungsservice des Auftragnehmers trotz vollständiger Auskunft über die
Vermögensverhältnisses des Auftraggebers und dessen Unterstützung nicht in der
Lage, die Erteilung des benötigten Baufinanzierungsdarlehens zu vermitteln, steht damit
fest, dass ein Baufinanzierungsdarlehen nicht gewährt werden kann."
Was heißt denn genau, dass für mich nicht die Möglichkeit einer Baufinanzierung besteht. Mal angenommen, dass ich für mich ausgerechnet habe, dass ich eine monatliche Rate von 1000 Euro zahlen kann. Angenommen im Laufe der Finanzierung stellt sich heraus, dass eine Finanzierung möglich ist, aber nur zu einer monatlichen Rate von 1500 Euro. Dann würde eine Finanzierung ja möglich sein aber nicht mit meiner Wunschrate und somit nicht für durchführbar.
Greift dann die Rücktrittsklausel?
Kann da jemand Auskunft geben?
Gruß
nenni06
leider habe ich keinen passenden bestehenden Thread dafür gefunden.
Ich möchte ein Haus bauen. Um das Grundstück und die Finanzierung möchte ich mich selbst kümmern.
Nun soll ich einen Bauwerkvertrag unterschreiben. Jedoch steht die Finanzierung noch nicht final. Es gibt zwar ein Rücktrittsrecht, wenn die Baufinanzierung nicht klappt, aber da ist mir einiges nicht klar.
Es steht dort:
"Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom
Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn für ihn nicht die Möglichkeit besteht, ein
Baufinanzierungsdarlehen für die Durchführung des Bauwerkvertrages zu erhalten"
und weiter
"Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn feststeht, dass das vom Auftraggeber für die
Errichtung des bestellten Bauwerks benötigte Baufinanzierungsdarlehen und/ oder
Fördermitteldarlehen nicht gewährt werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insoweit, ein Baufinanzierungsdarlehen in angemessener Höhe bei einem anerkannten
Kreditinstitut seiner Wahl zu beantragen. Erteilt das ausgewählte Kreditinstitut eine
Kreditabsage, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Antrag auf Gewährung der
benötigten Baufinanzierung bei anderen Kreditinstituten zu stellen. Ferner hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer im Falle der Erteilung einer ersten Kreditabsage
Gelegenheit zu geben, die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Finanzierungsservice
des Auftragnehmers zu prüfen und dem Auftraggeber ein Baufinanzierungsdarlehen in
angemessener Höhe und zu marktüblichen Konditionen bei einem anerkannten
Kreditinstitut zu vermitteln. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, dem
Finanzierungsservice vom Auftragnehmer vollständig und richtig Auskunft über seine
Vermögensverhältnisse zu geben und alles zu tun, um eine positive Kreditentscheidung
zu ermöglichen.
Liegen mindestens drei Kreditabsagen anerkannter Kreditinstitute vor und ist auch der
Finanzierungsservice des Auftragnehmers trotz vollständiger Auskunft über die
Vermögensverhältnisses des Auftraggebers und dessen Unterstützung nicht in der
Lage, die Erteilung des benötigten Baufinanzierungsdarlehens zu vermitteln, steht damit
fest, dass ein Baufinanzierungsdarlehen nicht gewährt werden kann."
Was heißt denn genau, dass für mich nicht die Möglichkeit einer Baufinanzierung besteht. Mal angenommen, dass ich für mich ausgerechnet habe, dass ich eine monatliche Rate von 1000 Euro zahlen kann. Angenommen im Laufe der Finanzierung stellt sich heraus, dass eine Finanzierung möglich ist, aber nur zu einer monatlichen Rate von 1500 Euro. Dann würde eine Finanzierung ja möglich sein aber nicht mit meiner Wunschrate und somit nicht für durchführbar.
Greift dann die Rücktrittsklausel?
Kann da jemand Auskunft geben?
Gruß
nenni06