Bauvertrag - Änderungen Vertrag bei Fertiganbietern

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H

HoisleBauer22

Geschätzte Foristinnen und Foristen,

gibt es Erfahrungen mit Änderungswünschen am Vertrag bei schlüsselfertig Massivbauern? Z.B.

- Dass man alle Werkpläne haben will, alle Betriebsanleitungen, Energiebedarfsrechnung.
- Änderung von "Wir behalten uns mögliche Plan- oder Baustoffänderungen vor" in "Änderungen nur durch schriftliche Zustimmung" o.ä.
- genauere Definition des Festpreises, z.B. gültig von...bis
- Einforderung des Haustürschlüssels, sobald eine drin ist (Hausrecht-Thema)
- etc.
 
H

HoisleBauer22

Als Ergänzung: Folgenden Satz würde ich auch gerne streichen lassen: "Im Verlauf der Bauarbeiten anfallende Baustoffreste verbleiben hingegen nach Abschluss der Arbeiten auf dem Baugrundstück." ->Bin ich die Müllabfuhr oder was? :)
 
H

HilfeHilfe

Du baust mit einem Unternehmen Schlüsselfertig ?

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, man kann alles ändern. Es kommt immer drauf an mit welchem Unternehmen du baust. Es gibt Woolworth des Bauens. Knapp kalkuliert , Standardverträge, Zusatzleistung wie Entsorgung kostet extra. Oder den Gucci des Bauens. So teuer das Sie dich als Premiumkunden auf Händen tragen und soviel Marge drin haben und jeder Änderung zustimmen.

Edit: Wenn schon unterschrieben wurde, hast du idR bei beiden Pech gehabt
 
J

Joedreck

Je nach Auslastung des Anbieters werden diese Dinge möglich sein, oder auch nicht. Alles Verhandlungssache. Die Abfuhr vom Müll wird recht leicht gehen schätze ich.
Das Thema Baustoffänderungen wird das Risiko des Unternehmens erhöhen. Von daher eher fraglich, ob er das so mitträgt.
 
Mahri23

Mahri23

Moin,

bis auf das "Hausrecht" war es bei uns alles easy. Bei diesem Thema gab und gibt es bei den meisten Anbiteren keine Kompromisse.
Wir haben uns gut mit den Subis verstanden und konnten dann auch mal ausserhalb des Baugeschehens rein.
Wenn Handwerker vor Ort waren/sind,ist das eh kein Thema.
Der Müll wurde immer zeitnah mitgenommen oder entsorgt. Hat prima geklappt.
Änderungen wurden immer schriftlich vereinbart und mussten bestätigt werden.
 
11ant

11ant

Änderung von "Wir behalten uns mögliche Plan- oder Baustoffänderungen vor" in "Änderungen nur durch schriftliche Zustimmung" o.ä.
Eigenmächtige Wändeversetzungen wie in https://www.hausbau-forum.de/threads/ausfuehrungsplaene-geaendert-ohne-absprache.41669/ sind eine Unverfrorenheit, die zwischen zivilisierten Vertragspartnern m.E. keines ausdrücklichen Ausschlusses bedürfen sollte; und zudem auch selten genug, sich eher nicht prophylaktisch dagegen wappnen zu müssen. Ob nun Dein Porenziegel von Schlagmann oder Wienerberger bzw. Dein Porenbeton von Hebel oder Ytong kommt, solltest Du Dir egal sein lassen, so lange dieselbe Druckfestigkeitsklasse geliefert wird - dafür ist die Formulierung "oder gleichwertig" ja schließlich da. Ein Zählerschrank in perlweiß beim Großhändler an Lager ist m.E. besser als in reinweiß sechs Wochen später. Da solltest Du Deinem Bauleiter die notwendige Flexibilität auch nicht versperren. Im Beitrag "Leichtbauwände in Massivhäusern?" habe ich übrigens erläutert, welche vernünftigen und nicht unredlichen Gründe eine bedarfsgerechte Anpassung von Baustoffen an Konstruktionen haben kann, der Schwesterbeitrag "Planänderung: aus der Beton- soll eine Holzdecke werden" beleuchtet ähnliche gute Gründe bei einem anderen Bauteil. Ich rate Dir, Dich zu informieren, bevor Du übertriebene Ängste hegst, Deine Auftragnehmer bestählen Dich an jeder Ecke durch schleichende bzw. heimliche Leistungsverschlechterungen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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