Y
ypg
Soll es ja nicht geben.Und die mögliche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie Abstandsregeln und Bebauungspläne abfragen.
Aber ich gehe konform, dass man schauen muss, dass mit der Teilung der Bestand noch genug Grundstücksfläche hat, Euer Teil auch genug, damit ihr entsprechend der Nachbarbebauung im Verhältnis Grundstück/Grundfläche Haus auch das bauen könnt, was Euch vorschwebt.
Auch ist für uns nicht ganz ersichtlich, ob eine Voranfrage besser mit einem Architekten gestellt wird oder ob das auch problemlos Privatleute machen können. Und bzgl. der (erforderlichen?) Bauzeichnung: Wie gestaltet sich der Umgang, wenn eine solche noch nicht vorliegt? Reichen dann auch skizzenhafte Angaben wie oben aufgeführt? Wie sind eure Erfahrungen dazu? :)
Mündlich geht gar nichts. Man kann aber nach meinem Kenntnisstand einfach den Plan nehmen, eine Trennlinie vom Bestand ziehen, die zeigt, was später Euer sein kann, und dort ein Rechteck (oder zwei, zb für Garage) für das Haus einzeichnen. Ein paar Zahlen zu beider neuen Grundstücke und dem alten im Verhältnis zu den überbauten Flächen (Qm) gehört natürlich auch dazu (inkl kleiner Berechnungen). Das übliche halt.Sprich im ersten Schritt an die Baubehörde wenden und mündlich erfragen, ob das grundsätzlich möglich ist?
Das wäre dann Option 2 für Euch? Ein Baugebiet nebenan bedeutet nicht, dass ihr auf dem gedachten Grundstück bauen dürft. Dem Bauamt ist es wichtig, dass das Haus in die Umgebung passt, auch von der Größenordnung der bebauten Fläche. Da geht es um Versiegelung, Regenwasser und Abstände auf dem Grundstück. Deshalb gibt es auch in vielen Gemeinden Mindestgrössen bei Grundstücken.Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.
Wenn also das Bestandshaus sehr groß, das Grundstück in der Zahl zu klein, also die Berechnungen recht knapp daherkommen, dann bietet sich an, dass einen Architekten zu machen. Denn wenn ich schon auf dem Plan sehe, dass dem Bestandshaus mit 200qm Grundfläche 1000qm Grund bleiben muss, mir nur 500qm angeboten werden können von insgesamt 1500qm Grund, ich dann nur 100qm überbauen darf, dann wird das alles ein kleiner Akt für einen Architekten.
Bei insgesamt 3000qm kein Problem.
Normalerweise macht es der, der seine größeren Interessen wahren will. Meist der Eigentümer, der sich entschließt, zu verkaufen. Denn wenn das Vorhaben nach Eurer Bauvoranfrage für Euch nicht mehr von Interesse ist, dann will er ja dennoch verkaufen und bräuchte selbst eher die Bauvoranfrage.