-Die Voranfrage wurde durch den Notar/Anwalt unseres Verkäufers gestellt. Den konkreten Inhalt kann ich leider nicht wiedergeben. Ich habe leider nur die "Antwort" vorliegen. Das eben die Bebauung mit einem Einfamilienhaus nach §34(?) Nachbarschaftsbebauung möglich ist.
Aber Du kennst den Wortlaut der Voranfrage bzw. hast diese vorliegen gehabt vor Unterzeichnung des Kaufvertrages? Falls nicht, wäre es an Dummheit leider kaum zu überbieten. Denn damit könntest Du uns und Dir wahrscheinlich alle Frage / Punkte beantworten lassen.
- Wenn ich aber doch in einer Voranfrage die Frage stelle ob ich dort ein Einfamilienhaus bauen darf dann wäre doch die Frage: "Was wäre wenn ich dort ein Einfamilienhaus bauen möchte? Kann ich das?"
Auf eine einfache Frage, gibt es eine einfache Antwort. Je unkonkreter die Frage, je unkonkreter die Antwort. Fragst Du nur "darf ich dort ein Einfamilienhaus nach 34 bauen und die Erschließungssituation soll nicht geprüft werden", wird die Antwort lapidar "ja" sein. Du musst in einer Bauvoranfrage in Bayern z.B. extra angeben, ob das Amt die Erschließungssituation prüfen soll oder nicht (dürfte in anderen Bundesländern auch nicht anders sein).
Du wirst nie auf Deine Frage ein "Ja, aber..." erhalten.
Wenn mir aber vorher jemand sagt ich kann da ein Haus drauf bauen dann ist dies ja eine falsche Aussage - kann ich dann ja nämlich nicht weil es nicht erschließbar ist.
Noch einmal: Wenn die Frage der Erschließung ausgeklammert und nicht geprüft werden soll, dann kann die Antwort natürlich "ja" lauten. Du bekommst nur eine Antwort auf eine Frage. Eigentlich hätte in der Bauvoranfrage EUER Haus angefragt werden müssen. Mit allem drum und dran.
Daher noch einmal die Frage: WAS STEHT IN DER BAUVORANFRAGE?
Dies bitte beantworten. Stell sie hier ein. Besorge sie Dir. Aber mach was.
Ansonsten noch von meiner Seite die Frage (auch wenn ich die Antwort erahne), ob
- der Kaufpreis leichtsinnigerweise schon komplett bezahlt wurde (macht man in so einer Situation nicht)
- welche Rechtsfolgen vereinbart wurden (wahrscheinlich auch keine Strafzahlungen seitens des Verkäufer, oder?)
Ich habe das Gefühl, dass Ihr extrem blauäugig unterwegs ward und jetzt gerade ein blaues Auge als Strafe erhaltet.