M
maddin5484
Hallo... Wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstückes. An diesem Grundstück waren schon vor uns Leute interessiert und haben vor 2 Jahren eine Bauvoranfrage beim Kreis beantragt.
Aus diesem Bauvorbescheid geht folgendes hervor: 1.1.1 Das geplante Vorhaben muss sich gem. §34 Abs. 1 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere auch hinsichtlich der Höheneinordnung in Bezug auf OK EG FF, OK Straße und vorhandene Nachbarbebauung einfügen.
1.1.2 Das geplante Bauvorhaben hat sich bezüglich der Zahl der Vollgeschosse in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen (1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss) .
Wir waren heute beim Bauamt der Stadt und dort haben wir unseren Baustil vorgestellt. Es soll eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und Walmdach werden. Der Zuständige Beamte hat uns gesagt, dass er kein Problem darin sieht, dort eine Stadtvilla zu errichten. Kann man dem trauen. Wie kann man jetzt am Besten vorgehen? Wir haben Angst davor, wenn wir das Grundstück gekauft haben und der Bauantrag an die höhere Instanz geschickt wird, dass der "Baustil Stadtvilla" abgelehnt wird.
Gruß Martin
Aus diesem Bauvorbescheid geht folgendes hervor: 1.1.1 Das geplante Vorhaben muss sich gem. §34 Abs. 1 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere auch hinsichtlich der Höheneinordnung in Bezug auf OK EG FF, OK Straße und vorhandene Nachbarbebauung einfügen.
1.1.2 Das geplante Bauvorhaben hat sich bezüglich der Zahl der Vollgeschosse in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen (1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss) .
Wir waren heute beim Bauamt der Stadt und dort haben wir unseren Baustil vorgestellt. Es soll eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und Walmdach werden. Der Zuständige Beamte hat uns gesagt, dass er kein Problem darin sieht, dort eine Stadtvilla zu errichten. Kann man dem trauen. Wie kann man jetzt am Besten vorgehen? Wir haben Angst davor, wenn wir das Grundstück gekauft haben und der Bauantrag an die höhere Instanz geschickt wird, dass der "Baustil Stadtvilla" abgelehnt wird.
Gruß Martin