Wie verhält sich denn das Bauvorhaben zu den bestehenden Häusern, die direkt angrenzen, bzw was sagen die Anwohner zu Eurem Plan?
Denn daran kann und wird das ganze scheitern. Und wenn nicht vor dem Bau, dann nach dem Bau...
Was der Beamte sagt, ist keinen Pfennig wert, wenn er morgen seine Meinung ändert, oder etwas "falsch verstanden hat".
Wir haben auch nach §34 gebaut und bei uns musste unser Bauplan durch 3!!! Instanzen. Einmal der Gemeinderat, dann in die Verbandsgemeinde und dann in die Kreisverwaltung. Die ersten beiden Instanzen waren nur Empfehlungen, entschieden wurde tatsächlich erst in der Kresiverwaltung. Also Achtung wen man hier fragt.
Bedenke dass Euer Bunker ein Riesen Klotz werden wird, der den Nachbarn entweder das Licht nehmen wird, oder es sogar Probleme mit den Schornsteinabstand geben kann, solltet Ihr viel höher bauen.
Wenn Ihr etwas belastbares haben wollt, dann nur schriftlich. Auf alles andere würde ich mich nicht verlassen.
Bei §34 ist es meines Wissens auch so, dass der Architekt später die Verantwortung trägt, dass korrekt gebaut wurde. Also kann es passieren, dass sich ein Architekt ohne schriftliche Zusage weigert, so zu bauen, wie ihr das wollt.