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CaroBerge
Hallo zusammen,
zum Hintergrund: seit 3 Jahren wird von der Gemeinde an einem Bebauungsplan Entwurf gearbeitet. Dies beinhält natürlich Baufenster, Grenzabstände, Klinkerfarbe, Geschossflächenzahl, etc.
Der Bebauungsplan ist weiterhin im Entwurf, also weiterhin noch nicht rechtsgültig.
Für unsere Bebauung haben wir eine Bauvoranfrage gestellt, zur Größe und Position der geplanten Bebauung. Weil es mit dem Bebauungsplan einfach noch dauern wird.
Wir haben das Haus also im zukünftig geplanten Baufenster positioniert. Da das Grundstück recht groß ist, haben wir das Haus an der hinteren Linie vom geplanten Baufenster ausgerichtet, um vor dem Haus Platz für den Hof & Carport zur Straße zu haben.
Dies wurde im Juni 22 positiv beschieden.
In der Begründung wird aufgeführt, dass die Festlegungen des zukünftigen Bebauungsplan zu beachten sind.
Jetzt haben wir den Bauantrag eingereicht, mit der gleichen Position und Ausrichtung.
hier wird nun die Position des Hauses bemängelt, dass es zu weit von der Straße weg steht. Mit der Begründung, dass das Haus sich nach Paragraph 34 Baugesetzbuch einfügen muss. Und hierfür näher an der Straße positioniert werden muss.
Der zukünftige Bebauungsplan wird hier nicht als Grundlage herangezogen. Obwohl genau dies in der Bauvoranfrage so war.
Ist das „einfach Behörden Kuddel Muddel“ und wir können dies klären? Der positive Bauvorbescheid inkl. Lageplan muss denen doch auch vorliegen. Oder?
Uns gefällt die Position entsprechend des zukünftigen Bebauungsplan wirklich gut. Deswegen sind wir sehr daran interessiert, uns am zukünftigen Bebauungsplan zu orientieren.
Unser Architekt grübelt jetzt mal zwei Tage darüber nach, aber mich würde sehr interessieren, ob jemand Ähnliches erlebt hat? Gibt es Erfahrungen eurerseits?
zum Hintergrund: seit 3 Jahren wird von der Gemeinde an einem Bebauungsplan Entwurf gearbeitet. Dies beinhält natürlich Baufenster, Grenzabstände, Klinkerfarbe, Geschossflächenzahl, etc.
Der Bebauungsplan ist weiterhin im Entwurf, also weiterhin noch nicht rechtsgültig.
Für unsere Bebauung haben wir eine Bauvoranfrage gestellt, zur Größe und Position der geplanten Bebauung. Weil es mit dem Bebauungsplan einfach noch dauern wird.
Wir haben das Haus also im zukünftig geplanten Baufenster positioniert. Da das Grundstück recht groß ist, haben wir das Haus an der hinteren Linie vom geplanten Baufenster ausgerichtet, um vor dem Haus Platz für den Hof & Carport zur Straße zu haben.
Dies wurde im Juni 22 positiv beschieden.
In der Begründung wird aufgeführt, dass die Festlegungen des zukünftigen Bebauungsplan zu beachten sind.
Jetzt haben wir den Bauantrag eingereicht, mit der gleichen Position und Ausrichtung.
hier wird nun die Position des Hauses bemängelt, dass es zu weit von der Straße weg steht. Mit der Begründung, dass das Haus sich nach Paragraph 34 Baugesetzbuch einfügen muss. Und hierfür näher an der Straße positioniert werden muss.
Der zukünftige Bebauungsplan wird hier nicht als Grundlage herangezogen. Obwohl genau dies in der Bauvoranfrage so war.
Ist das „einfach Behörden Kuddel Muddel“ und wir können dies klären? Der positive Bauvorbescheid inkl. Lageplan muss denen doch auch vorliegen. Oder?
Uns gefällt die Position entsprechend des zukünftigen Bebauungsplan wirklich gut. Deswegen sind wir sehr daran interessiert, uns am zukünftigen Bebauungsplan zu orientieren.
Unser Architekt grübelt jetzt mal zwei Tage darüber nach, aber mich würde sehr interessieren, ob jemand Ähnliches erlebt hat? Gibt es Erfahrungen eurerseits?