Der Vorbescheid dient dazu, genau solche Fragen abzuklären. Wenn das vergessen wurde, kann man entweder einen neuen Vorbescheid einreichen oder man nimmt sich den Bebauungsplan und liest nach. Wenn kein Bebauungsplan da ist, müsste man anhand der Umgebungsbebauung schauen, ob das Grundstück von der Größe her eine Garage zulässt, um auf eine ähnliche Grundflächenzahl II zu kommen wie die Nachbarn.
Das sind aber auch Fragen, die Dein ortsansässiger Architekt für Dich beantworten kann, ohne lange zu überlegen.