Bebauungsplan - erlaubte Dachformen für Zwerchgiebel

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E

eBauen5

Moin Zusammen,
plane aktuell mein Haus und hätte bezüglich der Dachformen eines Zwerchgiebels gerne mal eine weitere Meinung außerhalb des Bauamts und Architekt.
Mein Bebauungsplan ist >20 Jahre alt und noch handschriftlich, das Grundstück liegt auf einem Dorf wo alle 10 Jahre mal ein Haus dazu kommt, daher gibt es nicht viele Referenzen.

Der Plan sieht folgendes vor:

BP.jpg

Abstände und Baugrenzen etc. sind kein Thema da das Grundstück groß genug ist.
Es steht auch bereits ein Gebäude in der Straße mit einem großen Zwerchgiebel, allerdings hat dieser wie das Hauptdach, ebenfalls ein kleines Satteldach.

Frage ist, darf ich für Zwerchgiebel von der vorgegebenen Dachform abweichen? Angaben für Nebendachflächen fehlen halt gänzlich in dem Plan.

Wäre daher sowas mit Flach- oder Pultdach z.B. auch möglich oder ist zwangsweise die Dachform des Hauptdaches zu beachten im Plan.

FD.jpg PD.jpg

Geschmack und Sinnhaftigkeit bitte mal außen vorgelassen, sind grad nur Beispielbilder von Google.
Der Zwerchgiebel wäre dann auch leicht rausgezogen, stellt also schon in gewisser Weiße ein eigenen Aufbau dar, sowas geht ja auch nicht mehr als Gaube durch.

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!
 
E

eBauen5

Weiter unten im Bebauungsplan gibt es dann nochmal folgenden Absatz, sagt aber quasi das gleiche wie oben nur nochmal in Textform aus.

bebauungsplan-erlaubte-dachformen-fuer-zwerchgiebel-683905-1.jpg
 
E

eBauen5

Danke schon mal!
Ich vermute mal dass es dann einfach klassisch Umgangssprachlich als "Zwerchgiebel" bezeichnet wird, bin schon mehrfach bei verschiedenen Fertighausanbietern über den Namen gestolpert, auch bei den Flachdachaufbauten.

Sprich wenn das aber Baurechtlich noch als Gaube durchgehen würde, wäre der Bebauungsplan nicht im Weg, da es hier keinerlei Begrenzungen zum Thema Gaube gibt? Gilt die Gauben Definition dann auch noch, wenn das vorgezogen wäre, also so:
fd2.jpg

Wie verhält sich das mit dem im Eingangspost gezeigten Pultdachaufbau?
Das verändert ja optisch schon ziemlich krass das Haupthaus, fällt sowas dann auch noch unter "Gaube"?
 
N

nordanney

Sprich wenn das aber Baurechtlich noch als Gaube durchgehen würde, wäre der Bebauungsplan nicht im Weg, da es hier keinerlei Begrenzungen zum Thema Gaube gibt? Gilt die Gauben Definition dann auch noch, wenn das vorgezogen wäre, also so:
Darin sehe ich zunächst kein Problem.
Wie verhält sich das mit dem im Eingangspost gezeigten Pultdachaufbau?
Das ist schon eine exotische Kombi. Keine Ahnung, wie ein Amt darauf reagiert, wenn 90% des Satteldachs auf einer Dachseite durch solche übermäßig große "Gauben" fast nicht mehr vorhanden ist.

Ich würde in Eurem Fall eine Bauvoranfrage stellen und nur das Thema Gaube/Zwerchgiebel beleuchten lassen. Sollte Euch schnell eine rechtssichere Antwort geben. Wobei ich mich frage, wenn Du per se schon zwei Vollgeschosse bauen darfst, warum Du dann nicht zwei "normale" Vollgeschosse baust und dann ein klassisches Satteldach als Kellerersatz.
 
11ant

11ant

Maßgeblich ist hier, daß bei "Dachaufbauten" keine Vorschriften stehen. Solche für die Dächer von Nebengebäuden sind hier nicht anzuwenden, da Du ja Dachaufbauten beim Hauptgebäude planst.
Bild 1 bei Dir (das Massa Haus) hat einfach eine bis zur Außenwand gezogene Gaube.
Und damit ist es keine Gaube, sondern ein Zwerchhaus (wie auch das in Beitrag #4). Das Beispiel Bild rechts von Beitrag #1 würde ich als Zwerchgiebel durchgehen lassen. Aber Namen sind konkret die hiesige Fragestellung betreffend Schall und Rauch, maßgeblich ist das Fehlen der Einschränkungen für Dachaufbauten. Ein Flachdach, Schleppdach oder Pultdach auf dem Zwerchhaus sehe ich ebenfalls nicht ausgeschlossen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.02.2025
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