Meinst, das wo dein Pfeil ist ist mehr als 3,50?
Ja, das ist ja etwa auf Brüstungshöhe. Die ist üblich etwa 90 cm über
FertigFußboden, hier sollen es aber nur etwa 65 cm über
RohFußboden sein, praktisch also etwa 40 cm zu hoch, wenn wir noch etwa 15 cm Fußbodenaufbau rechnen. Theoretisch könnte sich der TE auf den Bebauungsplan berufen, nach den Buchstaben kann er sich ja an der Roh
decke des EG orientieren - das stünde aber eindeutig im Widerspruch mit der Eingeschossigkeit, und würde von einer Straße auf Kellerbodenniveau ausgehen. Hier erkennt also selbst ein frischgebackener Amtsrichter ohne Gutachter, daß nicht das Geschriebene gemeint sein kann. Dann quasi ähnlich einer Salvatorischen Klausel zu schließen, das Gemeinte solle stattdessen eingesetzt werden, ist m.E. sinnvoller anzunehmen, als daß der Bebauungsplan deshalb als "zu unbestimmt" und in diesem Punkt quasi als vogelfrei angesehen wird.