Y
ypg
für uns auch nicht ohne vollständigen Bebauungsplan.Für uns ist nicht ersichtlich, ob der Erdgeschossfußboden dann im Untergeschoss wäre oder auf Straßenhöhe.
keinen Kontakt zum Architekten haben und wir den Bebauungsplan leider nicht zu 100% verstehen,
Für Deine Frage bedarf es einen vollständigen Bebauungsplan, der a) textlich (den hast Du zur Verfügung gestellt) sowie bildlich. . und b) den Lageplan - den bist Du schuldig geblieben.also Bereich b
Deiner Frage
kann man so also einfach gar nicht greifen, noch beantworten.ob dies überhaupt möglich wäre.