Bebauungsverpflichtung - Wer zahlt/wann?

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S

Schwarz123

Hallo zusammen,

ich habe soeben die Notarrechnung erhalten und mir ist dabei aufgefallen, dass die Kosten anhand des Kaufpreises, welcher 86.130 € beträgt und noch einer zusätzlichen Bebauungsverpflichtung von 20 % berechnet werden, sprich 103.356 €.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich den Kaufpreis des Grundstücks zahlen muss, sprich 86.130 € und zusätzlich 5 % Grunderwerbsteuer.

Ist das richtig, oder muss ich die vollen 103.356 € zahlen und davon erneut 5 % Grunderwerbsteuer?

Ich hoffe dass Ihr mir helfen könnt, da ich sehr verwundert bin und hoffe, dass ich die zusätzlichen 17.226 € der Bebauungsverpflichtung nicht zahlen muss.

Vielen Dank!

Schwarz
 
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toxicmolotof

Bitte formuliere deine Frage klarer. Der Notar bekommt weder den Kaufpreis, noch die Bebauungsverpflichtung bezahlt. Dies dient scheinbat lediglich als Berechnungsgrundlage für sein Honorar.
 
S

Schwarz123

Bitte formuliere deine Frage klarer. Der Notar bekommt weder den Kaufpreis, noch die Bebauungsverpflichtung bezahlt. Dies dient scheinbat lediglich als Berechnungsgrundlage für sein Honorar.
Danke für deine Antwort. Ja, das wusste ich schon, tut mir leid, ich kenn mich in diesen Angelegenheiten so gut wie gar nicht aus.

Meine Frage ist eigentlich ganz einfach, muss ich die Kosten der Bebauungsverpflichtung zahlen, oder dienen diese als Versicherung, falls ich in den nächsten 2 Jahren nicht gebaut habe.

Ich bin immer davon ausgegangen, und so habe ich das in den Gesprächen verstanden, ich muss nur die 86 t€ zahlen und zzgl. 5 % an Gewerbesteuern. Jetzt weiß ich nicht, ob darauf noch mal zzgl. 20 % Kosten der Bebauungsverpflichtung hinzu kommen.

Danke!
 
T

toxicmolotof

Du kennst dich so gut wie gar nicht aus, aber unterschreibst Verträge im knapp 6stelligen Bereich? Ernsthaft jetzt?

Du musst für das Grundstück das bezahlen, was im Kaufvertrag steht und dich an alle Bestandteile (inkl. Bebauungsverpflichtung) halten.

Und du musst die "Nebenkosten" bezahlen. Also sowas wie den Notar, das Gericht und u.U. auch Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis.

Nochmal: Der Wert des zu beurkundenden Geschäftes dient als GRUNDLAGE für die Honorarberechnung des Notars.
 
S

Schwarz123

Um ehrlich zu sein, habe nicht ich den Vertrag unterschrieben, sondern meine Eltern. Diese sind schon etwas älter und können sich nicht erinnern, dass irgendwo etwas von den 20 % Bebauunterhalts-Verpflichtungskosten steht oder erwähnt wurde. In der Rechnung des Notars sind diese nur gelistet und ich habe, wie schon erwähnt, verstanden dass die nur als Grundlage der Notarrechnung dient.

Ich habe mich Ihretwegen etwas im Internet informiert und so wie ich das verstanden habe, dient die Bebauungsverpflichtung nur als Versicherung der Stadt, falls meine Eltern in den ersten 2 Jahren nicht bauen und müssen diese folgend als "Strafe" zahlen. Ich kann aber auch vollkommen falsch liegen.

Ich werden morgen den Notar anrufen und auch noch im Rathaus nachfragen. Danke für deine Hilfe!
 
N

nordanney

Dann solltest Du bzw. Deine Eltern sich schleunigst schlau machen.
Bebauungsverpflichtung für Notar: Grundlage zur Kostenberechnung
Bebauungsverpflichtung für Deine Eltern: je nach Vertragsgestaltung ist das Grundstück nach zwei Jahren wieder weg + Strafzahlung, falls nicht gebaut wird
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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