Bedarfsausweis für Neubau

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M

myjako

Hallo zusammen,

sicher kennt sich jemand sehr gut mit den Bedingungen der Energieeinsparverordnung 2014 aus?!
Geplanter Bau eines Bungalows ca. 130 qm (See, viel Wind)
Das Angebot des BU "Wir bauen nach Energieeinsparverordnung 2024" sieht allerdings für die Außenwand mit einer Putzfassade lediglich einen (30cm) Ytong PB PP 2 - 040 mit einem UWerrt von 0,31 und einem Lambda von 0,10 vor.
Wenn ich das richtig verstehe wird dieser Stein selbst von Ytong nicht für eine einschalige Wand empfohlen.

Energiebedarfsausweis wurde bereits erstellt.
Endenergiebedarf 80,8 kW/Effizienzklasse C
Primärenergieträger Erdgas H
ca 5 qm Solar für Warmwasser
Fußbodenheizung

Ein befreundeter Ing. sagt uns jetzt, dass nach der Energieeinsparverordnung 2014 nicht mit diesem Wandaufbau gebaut werden darf. Ist der Bedarfsausweis "schöngerechnet?"
Der BU schlägt uns - natürlich gegen Aufpreis - jetzt eine 24er Wand mit Dämmung vor, was wir eigentlich nicht wollten. Da vieles sehr holprig läuft sind wir entsprechend verunsichert.
Wo bekommen wir hier eine klare Aussage her? Kennt jemand die Kosten für eine Überprüfung der Berechnung?
Herzlichen Dank für hilfreiche Informationen.
Myjako
 
W

Wastl

Das schwierige ist die Berechnung von einen anderen externen Büro durchführen zu lassen, wenn du nicht alle Angaben zu deinem Haus hast (sämtliche Fenssterflächen, Wandflächen, Dachdämmung, usw.).
Mir wurde eine Nachberechnung (komplette Neuberechnung, der Ingenieur muss das komplette Haus neu in das System eingeben) für ca 1500 € angeboten.
 
T

toxicmolotof

Ist der Vertrag schon unterschrieben?

Sagt doch einfach, welchen Wandaufbau ihr Euch vorstellt und was das dann kostet.

Wieso gibt es einen Energieausweis, wenn das Gebäude noch nicht existiert? Das kann (darf) nicht, weil der Ersteller mit der Ausstellung des Ausweises die ordnungsgemäße Herstellung bestätigt.

Davon ab, 80kW/m2 ist für einen heutigen Neubau in meinen Augen zu viel. Meine Meinung
 
M

myjako

Danke für eure Antwort.
@Wastl.
das ist natürlich ein gewaltiger Preis

@toxicmolotow
es ist ein Energiebedarfsausweis
Der BU recherchiert noch, was ein anderer Stein kosten würde, will aber eigentlich bei seinem Ytong bleiben, da ja alles entsprechend der Energieeinsparverordnung sei.
Leider wird das aber von den Genehmigungsbehörden nicht kontrolliert (
 
T

toxicmolotof

Auch der Bedarfsausweis darf erst ausgestellt werden, wenn das Gebäude errichtet ist, weil dieser die ordnungsgemäße Ausführung der energetisch berechneten Annahmen bestätigt. Der Ausweis darf noch nicht existieren (auch wenn die Praxis anders aussieht). Wenn dein BU jetzt anders baut als der Energieberechner angenommen hat, dann kommt er in Teufels Küche und du hast einen falschen (gefälschten) Energieausweis!
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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