Moin,
ich muss das Ding hier noch mal aufwärmen, weil es bei uns jetzt konkreter wird. Gebaut wurde unser Haus mittlerweile und jetzt geht's an den Carport.
Wir haben bei uns die "Besonderheit", daß der Carport nicht senkrecht zur Straße, sondern parallel dazu stehen soll. Der Stellplatz wäre ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Vor dem Carport sind noch mindestens 5 Meter, bevor es mit einem 90° Bogen auf die Straße geht.
Ich habe die Vermutung, daß die 5m im Bebauungsplan deswegen aufgenommen wurden, damit man nicht auf der Straße steht, wenn man z.B. eine Garage mit Tor hat und dieses erst öffnen muss. In unserem Fall kann man direkt auf das Grundstück rauffahren, ohne in der Sackgasse irgendjemanden zu behindern.
Wie seht Ihr das? Kann man den Bebauungsplan so interpretieren, dass der 5m Abstand der Platz zwischen Straße und Carport sein soll oder würdet Ihr annehmen, daß auch unser Fall mit einem parallelen Carport darunterfällt?
Dazu muss man sagen, daß die Straße in dem Bereich des Carports einen Bogen macht und der Abstand knapp 5m sind. Allerdings geht der Gehweg parallel zu Grundstücksgrenze.
Gruß.
teutates