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maxundmoritz
Hallo zusammen,
ich habe mir vor 5 Jahren ein Altbauhaus für rund 200.000 € gekauft. Dafür und für die anschließende Renovierung habe ich einen Kredit über 230.000 € bei der Sparkasse aufgenommen. Insgesamt habe ich rund 350.000 € reingesteckt. Meine Restschuld beläuft sich derzeit auf 180.000.
Nun habe ich von der Sparkasse ein Schreiben bekommen, dass ich in die Anfertigung eines Beleihungswertgutachtens einwilligen soll. Sprich es sollen von der Sparkasse beauftragte Gutachter mein Haus besichtigen und von innen und außen Fotos machen, um das besagte Gutachten zu erstellen.
Das wundert mich, denn mein Darlehensvertrag läuft seit damals ohne Probleme. Ich habe sogar schon eine Sondertilgung getätigt. Nie war ich im Verzug oder war mein Girokonto im Minus. Warum kommt das jetzt nach 5 Jahren. Wäre dies vor Kreditvergabe geschehen, dann hätte ich dafür Verständnis aber so nicht.
Auf Nachfrage bei der Sparkasse bekam ich zur Antwort, dass es eine neue Gesetzeslage gibt, nach der die Banken zum Anfertigen eines solchen Gutachtens verpflichtet sind (Beleihungswertverordnung). Dazu gehöre zwingend die Außen- und Innenbesichtigung.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
a) Wie ist das mit Art. 13 des Grundgesetzes über die Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbar?
b) In welchem Paragraph verpflichtet mich der Gesetzgeber dazu, dem Kreditgeber diesen Zutritt zu gewähren?
c) Meine Darlehenssumme ging ja fast schon für die Anschaffung darauf. Was geht die Sparkasse also nun meine Privatsphäre an?
d) Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber den Kreditinstituten diesen uneingeschränkten Zugang zu der Privatsphäre gestattet. Man bedenke wie viele Kreditnehmer davon betroffen sein dürften. Dies käme ja fast einer flächendeckenden Spionage gleich!
Bin für jede Antwort dankbar!
Viele Grüße,
Max
ich habe mir vor 5 Jahren ein Altbauhaus für rund 200.000 € gekauft. Dafür und für die anschließende Renovierung habe ich einen Kredit über 230.000 € bei der Sparkasse aufgenommen. Insgesamt habe ich rund 350.000 € reingesteckt. Meine Restschuld beläuft sich derzeit auf 180.000.
Nun habe ich von der Sparkasse ein Schreiben bekommen, dass ich in die Anfertigung eines Beleihungswertgutachtens einwilligen soll. Sprich es sollen von der Sparkasse beauftragte Gutachter mein Haus besichtigen und von innen und außen Fotos machen, um das besagte Gutachten zu erstellen.
Das wundert mich, denn mein Darlehensvertrag läuft seit damals ohne Probleme. Ich habe sogar schon eine Sondertilgung getätigt. Nie war ich im Verzug oder war mein Girokonto im Minus. Warum kommt das jetzt nach 5 Jahren. Wäre dies vor Kreditvergabe geschehen, dann hätte ich dafür Verständnis aber so nicht.
Auf Nachfrage bei der Sparkasse bekam ich zur Antwort, dass es eine neue Gesetzeslage gibt, nach der die Banken zum Anfertigen eines solchen Gutachtens verpflichtet sind (Beleihungswertverordnung). Dazu gehöre zwingend die Außen- und Innenbesichtigung.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
a) Wie ist das mit Art. 13 des Grundgesetzes über die Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbar?
b) In welchem Paragraph verpflichtet mich der Gesetzgeber dazu, dem Kreditgeber diesen Zutritt zu gewähren?
c) Meine Darlehenssumme ging ja fast schon für die Anschaffung darauf. Was geht die Sparkasse also nun meine Privatsphäre an?
d) Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber den Kreditinstituten diesen uneingeschränkten Zugang zu der Privatsphäre gestattet. Man bedenke wie viele Kreditnehmer davon betroffen sein dürften. Dies käme ja fast einer flächendeckenden Spionage gleich!
Bin für jede Antwort dankbar!
Viele Grüße,
Max