Hallo Dirk,
Laut Grundbucheintrag bin ich alleiniger Eigentümer, nicht die Sparkasse!
Die Sparkasse hält - wenn man tatsächlich Haare spalten will - grundbuchlich gesicherte eigentumsgleiche Rechte. Über den Begriff "eigentumsgleich" würde ich mich allerdings nur bei einem Bier mit
@Otus11 unterhalten, wenn ich gerade in Stimmung bin, noch was zu lernen.
Ja, Du stehst in Abteilung 1 allein - und dennoch steht die Sparkasse in Abt. 3 und führt Dich am Nasenring durch die Arena, wenn's denn unbedingt sein muss bzw. Du Deine vereinbarten Zahlungen nicht leistest, da die Rechte der Sparkasse in Abt. 3 auf Dein Eigentumsrecht in Abt. 1 durchwirken.
Bei der Bestellungsurkunde zur Grundschuld sicherte ich dem Darlehensgeber notariell zu, dass bei Zahlungsverzug das Objekt "liquidiert" bzw. zwangsvollstreckt werden darf, ansonsten hätte die Sparkasse das Darlehen ja gar nicht erst bewilligt. Das macht die Sparkasse aber nicht zum Miteigentümer! Ich darf die Immobilie sehr wohl verkaufen (z.B. Umzug), muss aber der Sparkasse dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das darf die Sparkasse nicht.
Wenn Du nicht zahlst, dürfen die so einiges.
Wie oben gesagt ist das eben KEIN Ratenkauf und nicht synonym!
Natürlich ist das ein Ratenkauf. Nur etwas größer als beim Fernseher.
Ist zwar jetzt sehr haarspalterisch, aber zur Veranschaulichung, dass es auf solche Formulierungsdetails wie Miteigentümer, Ratenkauf usw. sehr wohl ankommt taugt es.
Man kann ohne KFZ Brief das Auto beim LRA nicht anmelden! Ich habe mein Auto bei einem Händler ca. 300 km weit weg gekauft. Das lief so, dass ich einen Kaufvertrag geschlossen habe. Als dann der Neuagen beim Händler stand, bekam ich per Einschreiben den KFZ Brief zugeschickt, habe das Auto auf mich zugelassen und versichert. Und bin dann mit den Nummernschildern unterm Arm zu Händler gefahren, habe bezahlt und dann das Auto erhalten. Mit diesem Hintergrund ist Deine Aussage oben völlig falsch.
Nein, ist eben nicht falsch. Der Brief wurde Dir per Einschreiben zugeschickt - frag' Dich mal warum? Manche Banken schicken den Brief zwecks Ummeldung auch nur zum entspr. Straßenverkehrsamt, als Ummeldender kriegt man den dann gar nicht in die Hand.
Wenn auch klar ist, was Du meinst - eben dass man nicht frei über das Auto verfügen kann, wenn man nicht bezahlt hat. Den KFZ Brief als Synonym für den "Eigentumsbeweiß oder Eigentumsanspruch" kann man aber sehr wohl auch schon vor Bezahlung auch nur eines Cents in der Hand halten!
Ja - zum Zwecke der Ummeldung darfst Du den Brief mal kurz in der Hand halten; mehr aber auch nicht. Das Einschreiben sichert der Bank den Empfang zu, ergo weiß die Bank, dass Du den Brief hast - und wenn der nicht zeitnah wieder im Banktresor liegt, werden die ganz schnell komisch.
Ich sehe jetzt nicht, wie $ 903 Baugesetzbuch und Art 14 GG den Art. 13 aushebeln sollen.
Viele Grüße,
Max
Es ist relativ egal, ob Du das siehst - es ist so bzw. kannst Du Dich gar nicht auf Art. 13 berufen. Das hat @Otuss11 bereits ebenso minimalistisch wie perfekt erklärt.
Den ganzen rechtlichen Abriss kann man sich auch sparen, Du schreibst der Bank einfach, dass Du den Mitarbeiter der Bank nicht ins Haus lässt. Punkt. Kann sein, dass denen der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen dann zu groß wird, dann kommt auch keiner vorbei. Kann aber auch sein, dass die ihre Rechte durchsetzen. Das dauert dann - aber das geht.
MfG
Dirk Grafe