Climbee
Wir haben von der Gemeinde die Kosten für Kanal/Wasser erhalten. Das ist ja auch ok so. Was mich etwas stutzig macht, ist die Berechnung der zugrunde liegenden Geschossfläche. Soweit ich mich aufgeschlaut habe, wird die Geschossfläche nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen ermittelt. Und Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Bei uns wurde aber der Keller voll als Vollgeschoss berechnet, ebenso das OG, was aber mehr als ein Viertel Dachschrägen hat.
Macht es Sinn, sich da zu beschweren, oder gibt es da noch eine weitere Entscheidung, daß doch alle zur Verfügung stehenden Geschosse mit ihrer vollen Bodenquadratmeterzahl als Berechnungsgrundlage heran gezogen werden dürfen?
Würde preislich natürlich eine Menge ausmachen!
Bei uns wurde aber der Keller voll als Vollgeschoss berechnet, ebenso das OG, was aber mehr als ein Viertel Dachschrägen hat.
Macht es Sinn, sich da zu beschweren, oder gibt es da noch eine weitere Entscheidung, daß doch alle zur Verfügung stehenden Geschosse mit ihrer vollen Bodenquadratmeterzahl als Berechnungsgrundlage heran gezogen werden dürfen?
Würde preislich natürlich eine Menge ausmachen!