DReffects
Hallo Leute,
habe 2016 ein Grundstück von einer Kommune gekauft. Bezogen wurde ein Neubau Ende 2017.
Nun habe ich den noch ausstehenden Bescheid für den noch offenen Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlage erhalten. Soweit wie erwartet.
Unerwartet jedoch, dass der Bescheid (so der Text) auf basis einer kürzlich geänderten Satzung erlassen wird.
Ich ging nun doch davon aus, dass die bei Unterschrift bzw. Bezug des Neubaus gültige Satzung als Bemessungsgrundlage für den Bescheid herangezogen wird.
Ist es zulässig Monate nach Bezug auf basis einer anderen und ggfs. nachteiligen Satzung einen Bescheid zu erstellen?
Danke!
habe 2016 ein Grundstück von einer Kommune gekauft. Bezogen wurde ein Neubau Ende 2017.
Nun habe ich den noch ausstehenden Bescheid für den noch offenen Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlage erhalten. Soweit wie erwartet.
Unerwartet jedoch, dass der Bescheid (so der Text) auf basis einer kürzlich geänderten Satzung erlassen wird.
Ich ging nun doch davon aus, dass die bei Unterschrift bzw. Bezug des Neubaus gültige Satzung als Bemessungsgrundlage für den Bescheid herangezogen wird.
Ist es zulässig Monate nach Bezug auf basis einer anderen und ggfs. nachteiligen Satzung einen Bescheid zu erstellen?
Danke!