Inzwischen habe ich das Grundbuch und wir gehen die Woche noch in die Verhandlung, daher hier noch eine Frage:
Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken, eines davon, was ungefähr die Hälfte der Gesamtfläche ausmacht, ist als Landwirtschaftsfläche und das andere als Frei- bzw. Wohnfläche angegeben. Ich wollte mich bezüglich des Bodenpreises in den Verhandlungen am Bodenrichtwert orientieren, nun stellt sich jedoch die Frage ob ich aufgrund des Eintrages im Grundbuch wirklich den vollen Bodenrichtwert für das zweite Flurstück berücksichtigen soll. Aus der Sicht eines Finanzierungsberaters, der uns zuletzt beraten hat, würde er hier ansetzen und nur das halbe Grundstück mit dem Bodenrichtwert bewerten und den Rest mit einem deutlich geringeren Wert. Hintergrund ist auch, dass nur auf dem einen Flurstück gebaut werden kann (laut Baufenster). Ansonsten schätzt er den Preis der sich durch Bodenrichtwert x Grundstücksfläche ergibt als zu hoch ein.
Wie ist eure Meinung, bzw. wie wäre eure Herangehensweise?
Danke!