Kaspatoo
soweit ich weiß ist man (gesetzlich?) verpflichtet auf seinem Bau arbeitende Menschen bei der BG zu versichern. Dazu bekommt man auch ein Formular bei dem man angeben kann wer wann wie viel arbeitet. In wie weit man das vorher abschätzen muss, also vorher versichern muss weiß ich grad nicht.
Jedenfalls kommt man um diese Versicherung für andere nicht drum herum (sonst ist es nicht legal). Hintergrund ist, dass man als Bauherr zu einem Quasi-Arbeitgeber wird und als dieser ist man nun mal dazu verpflichtet seine "Angestellten" angemessen zu Versicherung. Und wir alle wissen dass das "Hand heben und BG Unfall rufen" zu einem besseren Krankenbett führt als mit unserer popeligen Krankenkassenkarte. Möchte einer von euch bei seinem Arbeitgeber freiwillig auf BG Schutz verzichten? Der Arbeitgeber würde sich gerne die Beiträge für euch sparen.
Bauherren selbst sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen wenn ich es richtig verstanden habe. Hier muss man sich privat/ gesetzlich versichern meine ich. In sofern weiß ich nicht ob es wirklich ein Vorteil ist, wenn man sich als Partner unbedingt von der BG als Bauherr anerkennen lässt.
Dass die BG all diese Infos haben will, denke ich, hat den Hintergrund, dass sie a) wissen wollen wer Bauherren sind, b) wer, der nicht zu einer beauftragten Firma gehört, welche Mwst erhebt, am Bau was macht (-> Versicherungspflicht) und c) Mauschelgeschäfte unterbinden möchte (Lücken in der Finanzierung, viel Eigenleistung geplant aber nur wenig angemeldet, ...)
Um aber vielleicht noch einmal auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen in Bezug auf den Gesetzestext zur Auskunftspflicht.
Sieht dort jemand eine Pflicht auch Aussagen zur Finanzierung tätigen zu müssen? Die BG hat ja nicht gesagt welcher der Abgefragten Positionen der Auskunftspflicht unterliegen sondern nur auf die Paragraphen verwiesen. Aber vermutlich hat hier sonst auch keiner eine rechtssichere Antwort parat. Ich werde einfach mal überall unsere Namen reinschreiben und dass wir ein Darlehen aufnehmen, aber ins Detail werde ich nicht gehen und unsere Bankverträge werde ich schon gar nicht anhängen.
Jedenfalls kommt man um diese Versicherung für andere nicht drum herum (sonst ist es nicht legal). Hintergrund ist, dass man als Bauherr zu einem Quasi-Arbeitgeber wird und als dieser ist man nun mal dazu verpflichtet seine "Angestellten" angemessen zu Versicherung. Und wir alle wissen dass das "Hand heben und BG Unfall rufen" zu einem besseren Krankenbett führt als mit unserer popeligen Krankenkassenkarte. Möchte einer von euch bei seinem Arbeitgeber freiwillig auf BG Schutz verzichten? Der Arbeitgeber würde sich gerne die Beiträge für euch sparen.
Bauherren selbst sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen wenn ich es richtig verstanden habe. Hier muss man sich privat/ gesetzlich versichern meine ich. In sofern weiß ich nicht ob es wirklich ein Vorteil ist, wenn man sich als Partner unbedingt von der BG als Bauherr anerkennen lässt.
Dass die BG all diese Infos haben will, denke ich, hat den Hintergrund, dass sie a) wissen wollen wer Bauherren sind, b) wer, der nicht zu einer beauftragten Firma gehört, welche Mwst erhebt, am Bau was macht (-> Versicherungspflicht) und c) Mauschelgeschäfte unterbinden möchte (Lücken in der Finanzierung, viel Eigenleistung geplant aber nur wenig angemeldet, ...)
Um aber vielleicht noch einmal auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen in Bezug auf den Gesetzestext zur Auskunftspflicht.
Sieht dort jemand eine Pflicht auch Aussagen zur Finanzierung tätigen zu müssen? Die BG hat ja nicht gesagt welcher der Abgefragten Positionen der Auskunftspflicht unterliegen sondern nur auf die Paragraphen verwiesen. Aber vermutlich hat hier sonst auch keiner eine rechtssichere Antwort parat. Ich werde einfach mal überall unsere Namen reinschreiben und dass wir ein Darlehen aufnehmen, aber ins Detail werde ich nicht gehen und unsere Bankverträge werde ich schon gar nicht anhängen.