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DG
Geiler Typ Du bist.Entschuldige bitte, ich habe mit so einer Antwort gerechnet. Aber das war nicht meine Frage... Ich möchte euch bitten, mir nur auf meine Frage zu antworten. Schwarzbau weiß ich selber, und brauche den vorherigen Kommentar nicht
Wenn es sich um einen Schwarzbau handelt, ist die Frage, ob man das bauen darf überflüssig. Man darf nicht. Ende der Geschichte.
Allenfalls ergibt Deine Frage Sinn im Hinblick auf eine faktische GenehmigungsFähigkeit, also die Frage, ob man den Schwarzbau nachträglich legalisieren kann, wenn er denn auffällt.
Dazu musst Du dann schon zwingend einen Architekten befragen, damit er sich sich Situation vor Ort ansieht. In NRW würdest Du mit dem Bau - mit oder ohne Spitzdach - bzgl. folgender Punkte vermutlich Probleme bekommen:
1. Baufenster
2. Nutzungsart?
3. Länge der Grenzbebauung (=> Baulast, zwingend)
4. Höhe/Dachneigung
5. Öffnungen an der Grenze
6. etwaig Zuwegung
7. ...
Und das sind jetzt nur die Punkte, mit denen ich als Vermesser täglich zu tun habe. Brandschutz, Statik etc. kommt noch on top.
Regelungen in NDS weichen partiell ab, grundsätzlich geht aber das gleiche Spiel los. Zudem steigen in aller Regel die Kosten für eine nachträgliche Genehmigung.
MfG
Dirk Grafe