Allein dem Rohbauer mit einer Klage zu drohen (ob man das jetzt will oder nicht und ob das die feine Art ist oder nicht sei mal dahin gestellt) wird ihn dazu bewegen seinen Fehler zu korrigieren.
Von Drohungen würde ich absehen!
Also "muss" er gewisserweise doch - vielleicht nicht freiwillig oder laut Gesetz,
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Dass der BU von selbst die Korrektur vornimmt, ist toll und für Bauherren eine Selbstverständlichkeit.
Aber es ist nun mal so, dass, wenn er es drauf ankommen lassen hätte, und es wäre juristisch geprüft worden, dann würde diese Instanz abwägen! Schaden, Leid und Aufwand etc.
Und da würde der TE sehr wahrscheinlich auf seiner jetzt vorhandenen Bodenplatte bauen müssen, hätte aber einen finanziellen Ausgleich bekommen.
Anders würde die Entscheidung dann wohl aussehen, wenn es jetzt 2,80 sind. Dann steht nämlich nicht nur das Leid des einzelnen TEs in Diskussion, sondern wäre auch ein Verstoß gegen allg. Verordnungen.
Aber wie schon gesagt: hätte, wenn und aber.
Ist toll, dass der BU positiv reagiert hat.